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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 651/2008 vom 23.10.2008
Erste Anforderungen bezüglich Städte-Domains
Aus den Kreisen der Internet-Verwaltung ICANN wurden erste Details bezüglich der Anforderungen an die geplanten Städte-Domains bekannt (vgl. StGB NRW-Mitteilung 172/2008). Danach muss ein Antragsteller nachweisen, dass die betroffene Gebietskörperschaft die Schaffung der Top-Level-Domain unterstützt. Bei mehreren Bewerbern, etwa bei Städten, deren Name es mehrfach gibt, könnte es eine gemeinsame Lösung geben - oder eine Auktion. Im Laufe des Novembers soll es belastbare Informationen der ICANN geben.
Az.: I/2 830-06