Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 472/2022 vom 05.08.2022

Erlass zur Sensibilisierung des Brand- und Katastrophenschutzes im Rahmen einer möglichen Gas-/Energiemangellage

Nach der reduzierten Wieder-Inbetriebnahme der Gaspipeline „Nord Stream 1“ zeichnet sich weiterhin keine Entspannung in der Versorgungslage ab. Die Bundesnetzagentur hat mit Stand von 28.07.2022 mitgeteilt, dass die Lage angespannt sei und eine weitere Verschlechterung der Situation nicht ausgeschlossen werden könne. Die Gasversorgung in Deutschland sei im Moment aber stabil und die Versorgungssicherheit derzeit weiter gewährleistet. Gleichwohl gilt nach wie vor der Appell, Vorsorge für den Winter 2022/2023 zu treffen.

Für die Einrichtungen und Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes bedeutet dies zudem, sofern nicht bereits geschehen, weitere Vorsorgemaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit in den folgenden Monaten zu treffen. Entsprechende Regelungen dürften auch für Ihre organisationseigenen Maßnahmen von Interesse sein.

Der vollständige Erlass zur Sensibilisierung der Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz des Ministeriums des Innern NRW vom 29.07.2022 samt Anlage ist für Mitgliedskommunen im Intranet unter Recht, Personal und Organisation - Feuerwehr/Rettungswesen - Feuerwehr abrufbar oder unter diesem Link.

Az.: 15.1.5-001/001

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