Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 269/2017 vom 11.04.2017

Erlass Melderecht und Asylsuchende in Landeseinrichtungen

Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW hat am 07.04.2017 einen neuen Erlass zur Übermittlung der aktuellen Meldeanschriften an die Meldebehörden im Landesunterbringungssystem herausgegeben. In dem Erlass ist aufgeschlüsselt, welche Einrichtung jeweils verpflichtet ist, die Meldeanschrift im Ausländerzentralregister einzutragen. Ebenso sind Ausführungen zur Konstellation der Verlegung von Asylsuchenden von Erstaufnahmeeinrichtungen zu einer anderen Unterbringungseinrichtung gemacht worden.  Der Erlass ist von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebotes unter Rubrik Fachinfo und Service/ Fachgebiete/ Recht und Verfassung/ Melderecht abrufbar.

Az.: 18.0.5-004/001

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