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StGB NRW-Mitteilung 634/2006 vom 07.09.2006
Entwurf liegt vor zum Informationsweiterverwendungsgesetz
Mit der Bundestagsdrucksache 16/2453 vom 16.08.2006 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) vorgelegt (im Intranet des StGB NRW unter Fachinformationen und Service -> Fachgebiete -> Recht und Verfassung -> Informationstätigkeit der Behörden).
Das Gesetz soll in der Umsetzung der EU-Richtlinie 2003/98/EG vom 17.11.2003 Unternehmen und anderen Behörden ermöglichen, bei der öffentlichen Verwaltung gespeicherte Daten kommerziell und nicht-kommerziell zu nutzen. Dies soll nach dem Wunsch der Bundesregierung in "nicht-diskriminierender Weise,
zeitnah, ohne überhöhte Entgelte und möglichst nicht exklusiv erfolgen".
Unter Beachtung der Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetze soll das Gesetz für alle Behörden in Deutschland gelten und Jedermann die Möglichkeit geben, innerhalb einer festen Frist (20 Arbeitstage bei nicht-komplizierten Fällen) Informationen von diesen zu erfragen. Die Antwort kann in einer Bereitstellung der Informationen, einem Vertragsangebot mit den Nutzungskonditionen oder in einer Ablehnung bestehen.
Konkret zielt das Gesetz auf die Bereitstellung von Geo-Informationen, wie sich aus der Begründung ergibt. Es umfasst aber alle Inhalte.
Az.: I/2 038-02-16