Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 382/2023 vom 01.06.2023

Energy Sharing Modelle stärken Akzeptanz vor Ort

Die Idee des Energy Sharing ist ein Ansatz, die Akzeptanz für eine weitere Verbreitung erneuerbarer Energien zu stärken. Dabei können Bürgerinnen und Bürger, sowie Kommunen Windkraft- oder Solaranlagen in ihrer Umgebung mitfinanzieren und den produzierten Strom selbst beziehen. Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) stellt in einem Eckpunktepapier Vorschläge für Rahmenbedingungen und Ausgestaltung eines Energy Sharing Modells vor.

In einem gemeinsamen Positionspapier haben das Bündnis Bürgerenergie, der Bundesverband Erneuerbare Energie, der Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband und andere einen energiewirtschaftlichen Vorschlag erarbeitet, der die betriebswirtschaftlichen Grundlagen ebenso wie die rechtlichen Einschränkungen und technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland berücksichtigt. Ziel dieses Modells ist es, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, indem ihnen ermöglicht wird, den Strom ihrer EE-Anlagen gemeinsam vergünstigt zu nutzen. Dadurch wird die Entlastung von teilnehmenden Haushalten und Kommunen mit der unmittelbaren Teilhabe an der Energiewende verknüpft, wodurch die Akzeptanz und die Identifikation mit der Energiewende gestärkt wird.

Dabei werden auf der einen Seite volkswirtschaftliche Gewinne durch den besseren regionalen Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch erwartet. Auf der anderen Seite stehen betriebswirtschaftlichen Mehrkosten durch den höheren Aufwand für die Abwicklung, IT-Investitionen, höhere Beschaffungs- und Ausgleichsenergiekosten, sowie ein Marktwertverlust der beteiligten Erneuerbaren Energien.

Deshalb wäre laut BBEn eine externalisierte Prämie für jede innerhalb der Gemeinschaft erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde zur Realisierung von Energy Sharing möglich. In Italien gibt es schon eine solche Energy Sharing Prämie, die die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt hat.

Die EU hat Energy Sharing bereits 2019 in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Art. 22) mit einer Umsetzungsfrist bis Mitte 2021 verankert; in Deutschland gibt es aber noch eine große Lücke beim Thema Energy Sharing. Das Positionspapier ist Grundlage für ein Rechtsgutachten, das diesen energiewirtschaftlichen Vorschlag in legislative Änderungsvorschläge übersetzt.

Aus kommunaler Sicht ist der Vorstoß zu begrüßen, den Energy Sharing Ansatz in Deutschland zu etablieren. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien in den Kommunen sein.

Weitere Informationen:

Positionspapier Bündnis Bürgerenergie e.V. : www.buendnis-buergerenergie.de

Az.: 28.6.9-014-001

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search