Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 174/2023 vom 23.03.2023

Energieeffizienz: EU einigt sich auf strengere Regeln und verabschiedet veränderte Lastenverteilungsordnung

EU-Kommission, Europäisches Parlament und der Rat haben eine Einigung über die Reform und Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie erzielt. Hiermit soll ein weiteres Maßnahmenpaket im Rahmen des "Fit for 55"-Vorhabens des Europäische Green Deals und der REPowerEU-Plan für mehr Klimaschutz umgesetzt werden.

Wichtige Punkte der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie sind:

  • "Energieeffizienz zuerst" soll nunmehr rechtlich verankert werden, indem die EU-Länder verpflichtet werden, diese bei politischen Maßnahmen, Planungen und wichtigen Investitionen zu berücksichtigen.
  • Die Vereinbarung legt für 2030 ein EU-Energieeffizienzziel von 11,7 Prozent im Vergleich zu 2020 fest.
  • Die EU-Länder müssen von 2024 bis 2030 jedes Jahr neue Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent im Endenergieverbrauch erzielen. Aktuell sind es nur 0,8 Prozent.
  • Mit den überarbeiteten Vorschriften wird auch dem öffentlichen Sektor eine größere Verantwortung für Effizienzmaßnahmen übertragen. Öffentliche Stellen müssen bei der Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen, Gebäuden und Arbeiten systematisch die Anforderungen an die Energieeffizienz berücksichtigen. Für den öffentlichen Sektor wird ein neues jährliches Energieeinsparungsziel von 1,9 Prozent eingeführt. Die Verpflichtung der EU-Länder, jedes Jahr mindestens 3 Prozent der gesamten Nutzfläche von Gebäuden im Besitz der öffentlichen Verwaltung zu renovieren, gilt nun auch für die regionale und lokale Ebene.
  • Auch Unternehmen werden durch die überarbeitete Richtlinie zu mehr Energieeffizienz angehalten. Zu den neuen Verpflichtungen zählt insbesondere die Einführung von Energiemanagementsystemen für energieintensive Unternehmen.
  • Zukünftig sind die EU-Staaten dazu verpflichtet Wärme- und Kältepläne für Kommunen mit 45.000 Einwohnenden zu fördern. Ziel ist es bis spätestens 2050 eine CO2-neutrale Versorgung zu erreichen.
  • Die Vereinbarung umfasst zudem Finanzierungsanreize für Investitionen in Energieeffizienz und umweltfreundliche Kreditprodukte.
  • Eine große Priorität der neuen Effizienzmaßnahmen ist die Unterstützung von Verbraucher/innen und besonders schutzwürdigen Gruppen, um diese vor großen Kostenbelastungen und Energiearmut zu schützen. Dazu gehört die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die technische und finanzielle Unterstützung.

Nachdem das europäische Parlament dem Vorschlag mehrheitlich zugestimmt hat, wird der Entwurf in Verhandlungen mit dem Rat als Vorschrift ausformuliert und dann verabschiedet.

Mit großer Mehrheit hat das Parlament zudem auch der Überarbeitung der Lastenverteilungsverordnung zugestimmt. Zum ersten Mal müssen nun alle EU-Staaten ihre Treibhausgasemissionen um 10 bis 50 Prozent verringern. Die Zielvorgaben für 2030 für jeden einzelnen Mitgliedstaat richten sich nach dessen Pro-Kopf-BIP und der Kostenwirksamkeit. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem dafür sorgen, dass sie ihre jährlichen Treibhausgasemissionszuweisungen nicht überschreiten.

Auch dieser Text muss nun vom Rat förmlich gebilligt werden. Anschließend wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht, und 20 Tage später tritt er in Kraft.

Die Überarbeitung der Energieeffizienz-Richtlinie und der Lastenverteilungsverordnung sind Teil der "Fit for 55"-Vorschläge, welche die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hatte, um ihre Klimaziele zu erreichen.

Die Neuregelung der Lastenverteilungsverordnung sichert, dass alle Mitgliedstaaten ihren Beitrag zur Emissionsreduktion leisten und die bisherigen Schlupflöcher geschlossen werden.

Oberste Zielsetzung der Effizienz-Richtlinie ist es, sowohl den Klimaschutz als auch langfristig niedrige Energiepreise innerhalb Europas sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise zeigt sich die Notwendigkeit von Energieeinsparungen besonders deutlich, denn die steigenden Preise sind eine zunehmende Belastung für Bürger/innen, Unternehmen sowie Städte und Gemeinden.

Dabei birgt der Gebäudesektor enorme Einsparpotentiale. In Deutschland entfallen rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und etwa 40 Prozent der Treibhausgase auf den Gebäude-Sektor. Auch kommunale Liegenschaften wie Schulen, Rathäuser und Kindertagesstätten bieten in diesem Kontext wichtige Einsparpotentiale.

Wichtig ist nunmehr, wie die geplante Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt wird. Wie bereits im Kontext der Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen auch für dieses ambitionierte Vorhaben die erforderlichen Grundlagen geschaffen werden.

Hierzu bedarf es einer Innovations-, Investitions- und auch Personaloffensive, die Bestandssanierungen langfristig bezahlbar und technisch realisierbar hält. Nur mit einer auskömmlichen Förderung von Seiten des Bundes und der Länder sowie beschleunigten Planungsverfahren werden die aktuellen Defizite in der Energieeffizienz von Gebäuden effektiv behoben werden können. Auch die EU ist gefordert, entsprechende Fördermaßnahmen für eine sozialverträgliche Umsetzung bereit zu stellen.

Weitere Informationen finden sich unter www.europarl.europa.eu und www.europarl.europa.eu

Az.: 28.6.1-002/003

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