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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 153/2008 vom 19.02.2008
Endschaftsklausel in Konzessionsverträgen
Nach den Entscheidungen des Kartellsenats des OLG Frankfurt vom 29.01.2008 - 11 U 19/07 und 11 U 20/07 ist das beklagte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet worden, das Eigentum an bestimmten Gasverteilungsanlagen an die klagende Kommune zu übertragen. Dieser Übertragungsanspruch ist allerdings vertraglich begründet worden. Der Senat hat ausdrücklich festgestellt, dass sich ein Eigentumsübertragungsanspruch nicht aus § 46 Abs. 2 EnWG herleiten lässt. Der Wortlaut dieser Bestimmung sei nicht eindeutig. Damit bekommen die Endschaftsklauseln in den Konzessionsverträgen eine noch größere Bedeutung.
Die Entscheidungen des Kartellsenats des OLG Frankfurt sind in unserem Intranet unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft für StGB NRW-Mitgliedskommunen abrufbar.
Az.: IV/3 811-00/5