Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 639/2022 vom 21.11.2022

Empfehlungen zum Thema „Hilfsfristen“ in der Notfallrettung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat die Geschäftsstelle mit Schreiben vom 21.11.2022 darüber informiert, dass die Empfehlungen zum Thema „Hilfsfristen“ in der Notfallrettung aus dem Erlass vom 28.11.2017 (Az.: IV B 4-G.0713) bis auf Weiteres fortgelten. Hintergrund ist, dass der Landesfachbeirat für den Rettungsdienst die seinerzeitige Arbeitsgruppe zum Thema „Hilfsfristen“ mit einer Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Empfehlungen beauftragt hat. Bis die Ergebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe vorliegen, gilt der oben zitierte Erlass mit Blick auf den bevorstehenden Ablauf der Geltungsdauer (5-Jahresfrist) fort. Wir bitten um Kenntnisnahme.

Az.: 15.2.5-002/002

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search