Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 69/2024 vom 12.01.2024

Einwegkunststofffonds und Onlineplattform DIVID

Das Umweltbundesamt hat auf seiner Internetseite (www.uba.de) bekannt gegeben, dass die Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds erst ab dem 01. April 2024 starten wird. Die anspruchsberechtigten Städte, Gemeinden und Kreise und zuständigen Straßenbaulastträger können somit frühestens ab dem 01. April 2024 auf der Internetseite www.einwegkunststofffonds.de auf die Onlineplattform DIVID zugreifen. In einem ersten Schritt müssen sich die Städte, Gemeinden und Kreise sowie die Straßenbaulastträger registrieren lassen und erhalten dann eine Registrierungsnummer. Im zweiten Schritt sind dann die Leistungen anzumelden, für die auf der Grundlage eines Punktesystems eine Auszahlung der Gelder aus dem Einwegkunststofffonds im September 2025 vorgesehen ist (siehe hierzu ausführlich: Mitt. StGB NRW 2023 Nr. 705 vom 12.10.2023).

Az.: 25.0.2.1 qu

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