Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 56/2024 vom 24.01.2024

EFRE-Förderung „Energetische Gebäudesanierung“ weiterhin beantragbar

Die EFRE-Förderung "Energetische Gebäudesanierung" kann auch im Jahr 2024 weiterhin bei den Bezirksregierungen beantragt werden. Für den Förderaufruf stehen noch mehr als 50 Mio. Euro für weitere Förderanträge zur Verfügung.

Das Land bietet im Rahmen der Förderung einen Zuschuss zur energetischen Gebäudesanierung von bis zu 80 % an. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. Euro. Der Förderschwerpunkt liegt dabei auf Gebäuden, die insbesondere kulturellen und gesellschaftlichen Zwecken dienen. Die PlattformKlima.NRW, die von der KommunalAgentur.NRW im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) organisiert wird, berät weiterhin bei allen Fragen zur EFRE-Förderrichtlinie "Energetische Gebäudesanierung".

Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.

Auch in diesem Jahr bietet die PlattformKlima.NRW folgende Onlinesprechstunden an:

Dienstag, den 06.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr: zur Anmeldung hier

Dienstag, den 20.02.2024, 11.00- 12.00 Uhr: zur Anmeldung hier

Dienstag, den 05.03.2024, 11.00- 12.00 Uhr: zur Anmeldung hier

Für Fragen steht das Team der PlattformKlima.NRW zur Verfügung.

Az.: 20.2.9-001/003 ste

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