Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 451/2014 vom 28.07.2014

EEG-Novelle genehmigt

Die EU-Kommission hat am 23.7.2014 die EEG-Novelle 2014 genehmigt (vgl. unsere Schnellbriefe Nr. 130 vom 16.07.2014 und Nr. 135 vom 22.07.2014). Der Gesetzentwurf war zuvor bereits von Bundestag und Bundesrat mit Mehrheit beschlossen und anschließend der EU-Kommission durch die Bundesregierung zur Notifizierung vorgelegt worden. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, dass das EEG 2014 am 1. August 2014 planmäßig in Kraft treten kann.

Dass von der Kommission im Dezember 2013 eröffnete förmliche Beihilfeprüfverfahren in Bezug auf die EEG-Umlageregelung des EEG 2012 wurde noch nicht eingestellt. Dies bleibt einer gesonderten Entscheidung der EU-Kommission vorbehalten. Sie wird im Herbst 2014 erwartet.

Az.: II/3 811-00/8

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