Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 502/2023 vom 03.07.2023

DRWR beschließt „Kieler Erklärung“

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Forstwirtschaftsrats (DFWR) hat auf ihrer Jahrestagung am 6. Juni 2023 aktives Handeln und wirksame Finanzhilfen für Walderhalt und Klimaschutz gefordert und dazu die „Kieler Erklärung“ beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:

Kieler Erklärung - Aktive Bewirtschaftung sichert Walderhalt und Klimaschutz

Der DFWR fordert von der Politik klare Weichenstellungen und wirksame Finanzhilfen, die eine aktive Bewirtschaftung der deutschen Wälder sicherstellen. Massive klimabedingte Schäden durch Witterungsextreme, Schädlinge und Waldbrände haben zu riesigen Waldverlusten geführt und treffen die Waldbesitzenden und Forstbetriebe ins Mark. Allein von 2018 bis 2021 haben sie bereits Schäden im Umfang von 15 Mrd. EUR erlitten. Die Folgen des weiteren Dürrejahres 2022 sind noch gar nicht enthalten. Unsere Wälder stehen vor gewaltigen Herausforderungen: Der klimaangepasste Waldumbau und die Wiederbewaldung von Kahlflächen wird noch für Jahrzehnte eine Mammutaufgabe bleiben, von deren Umsetzung letztlich die gesamte Gesellschaft profitiert. Denn nur zukunftsfähige Wälder können nachhaltig zum Klimaschutz beitragen, die biologische Vielfalt bewahren, Erholung, Rohstoff und Energie bereitstellen. Solche Wälder entstehen nur durch rasches, aktives Handeln. Ein Investitionsvolumen von bis zu 43 Mrd. EUR ist dafür in den nächsten drei Jahrzehnten zu stemmen. Die Waldbesitzenden dürfen mit dieser Herkulesaufgabe nicht allein gelassen werden!

Nur auf Selbstheilungskräfte der Natur zu vertrauen, wäre blauäugig und verfehlt. Die Wälder würden dann sehenden Auges einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Zu groß ist die Rasanz des Klimawandels, als dass natürliche Anpassungsprozesse Schritt halten könnten. Der schon vor Jahrzehnten begonnene Umbau der Wälder hin zu stabilen, klimaresilienten Mischwäldern aus geeigneten Baumarten muss fortgeführt und forciert werden. Eigeninteresse der Waldbesitzenden und Ziele der Allgemeinheit gehen hier Hand in Hand. Die Politik muss dies als Chance erkennen und unterstützen, statt ordnungsrechtlich durch immer neue Verbote und Nutzungsbeschränkungen einzuengen. Engagierte Waldbesitzende, die sich seit Generationen mit ihrem Wald identifizieren sowie Forstexpertinnen und Forstunternehmer benötigen für eine erfolgreiche Waldbewirtschaftung Flexibilität und Kreativität, normative und finanzielle Handlungsspielräume, verlässliche Kooperationen zwischen Praxis, Forschung und Zivilgesellschaft und nicht zuletzt politisches Vertrauen.

Wir fordern einen forstpolitischen Rahmen, der Motivation und Engagement beim Erhalt zukunftsfähiger Wälder unterstützt und nicht im Ordnungsrecht erstickt.

Engagierte Waldbesitzende sind die erste und wichtigste Voraussetzung, damit die Anpassung der Wälder an den Klimawandel überhaupt gelingen kann. Sie übernehmen Verantwortung für Generationen: Ihr vitales Interesse, das Waldeigentum in bestmöglichem Zustand an Kinder und Enkel weiterzugeben, ist eine starke Triebfeder. Kluge Politik baut auf dieses Fundament. Sie lässt notwendige Freiräume, steuert evidenzbasiert durch gezielte Anreize und honoriert Ökosystemleistungen, die für die Allgemeinheit erbracht werden. Hierfür einen Rahmen zu schaffen, ist unsere Erwartung an die Novelle des Bundeswaldgesetzes. In der Unsicherheit des Klimawandels ist zudem alles zu tun, um die Wissensgrundlagen durch Unterstützung der Forschung zu verbessern. Weiterhin wird eine ausreichende Zahl an Fachkräften benötigt, die an den forstlichen Bildungsstätten und Hochschulen qualifiziert werden.

Wir fordern Erhalt und ausreichende Mittelausstattung der etablierten GAK-Förderung, die durch neuartige Finanzierungsmodelle ergänzt, aber nicht abgelöst werden darf.

Für die Förderung der Forstwirtschaft gibt es mit der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) einen im Grundgesetz verankertes, gut eingeführtes und bewährtes Instrument, bei dem sich Bund und Länder die Verantwortung teilen. Daran ist festzuhalten. In der angespannten Phase der Klimaanpassung wäre es absurd, das funktionierende System im laufenden Betrieb zu beenden. Unbedingt muss dabei die für 2024 drohende Finanzierungslücke abgewendet werden. Bei Waldumbau und Wiederbewaldung in der Zeit des höchsten Bedarfs den Fuß vom Gas zu nehmen, wäre unverantwortbar und würde alle Bemühungen um rasche Stabilisierung der Wälder konterkarieren. Zum Schaden der Waldbesitzenden ebenso wie der Allgemeinheit. Es ist richtig und notwendig, der vom Klimawandel hart getroffenen Forstwirtschaft Zugang zu zusätzlichen Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds zu gewähren. Diese sollen zur Honorierung der Ökosystemleistungen für alle Waldbesitzarten vorgesehen werden.

Wir treten entschieden für eine umfassende Zuständigkeit des Bundeslandwirtschaftsministeriums für die Waldpolitik ein.

Im weltweiten sowie im historischen Vergleich ist eine Erkenntnis zentral: Der ausgewogene Dreiklang aus Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder ist gegenüber allen einseitig dominierten Ausrichtungen die deutlich überlegene Strategie für unsere Wälder. Über 83 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger profitieren von multifunktional bewirtschafteten Wäldern und ihren vielfältigen Ökosystemleistungen. Demgegenüber steht eine immer stärker werdende Tendenz, den Dreiklang insbesondere zulasten der Nutzfunktionen zu kippen. Gerade im Hinblick auf die Rohstoffversorgung, zum Beispiel für die Holzbauoffensive, ist dies zu kurzsichtig. Zielkonflikte werden dadurch nicht gelöst, sondern nur verlagert, wenn der benötigte Rohstoff anderweitig bezogen werden muss. Waldrecht, Forstförderung und Waldbewirtschaftung müssen weiter umfassend vom Bundeslandwirtschaftsministerium verantwortet werden, um eine vernünftige Balance zu halten und die erfolgreiche Krisenbewältigung hin zu mehr Klimaschutz, Biodiversität und regionaler Wertschöpfung nicht in Gefahr zu bringen.

Az.: 26.1-006/003

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