Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 163/2008 vom 20.02.2008

Darlehen für kommunale Investitionen im Bereich Sportstätten

Die Landesregierung und der Landessportbund haben am 13. Februar 2008 das Bündnis für den Sport unterzeichnet. Ein Schwerpunkt des Bündnisses ist das neue Sportstättenfinanzierungsprogramm der Landesregierung. Es ermöglicht zum einen Sportvereinen, eigenständig Sportanlagen anzuschaffen, zu modernisieren oder neu zu bauen. In den kommenden drei Jahren wird die NRW.BANK durch die Landesregierung bereitgestellte Darlehen in Höhe von 150 Mio. Euro an nordrhein-westfälische Sportvereine vergeben.

Teil des Bündnisses ist zum anderen ein Darlehensprogramm zur Finanzierung von Investitionen kommunaler Antragsteller im Bereich der Sportstätten. Antragsberechtigte sind nach dem der Geschäftsstelle vorliegenden Entwurf des Merkblattes kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die auf der Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden. Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen. Förderbereiche sind der Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzungen hergerichtet werden, Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Modernisierung, Sanierung und Instandsetzung. Förderfähige Ausgaben sind die Kosten für den Grunderwerb einschließlich Herrichtung, Erschließung und ggf. Abbruchmaßnahmen, Baukosten, Kosten für die Herstellung von Außenanlagen, Kosten für die Ausstattung und Planungskosten.

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Für das Darlehen kommt der am Tag der Auszahlung geltende Programmzinssatz zur Anwendung.

Nähere Informationen können dem Merkblatt NRW.BANK.Kommunal Invest entnommen werden, das von der Homepage der NRW-BANK unter www.nrwbank.de heruntergeladen werden kann.

Az.: IV/2 380-19

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