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StGB NRW-Mitteilung 296/2023 vom 22.05.2023

Bundestarifkommission stimmt Tarifabschluss zu

Die Bundestarifkommission von ver.di hat dem Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst zugestimmt. Eine vorherige Abstimmungsrunde war auf den 17.05.2023 vertagt worden.

Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat am Mittwoch (17. Mai 2023) dem Tarifabschluss vom 22. April 2023 für die rund 2,6 Mio. Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen mit großer Mehrheit zugestimmt. Zuvor hatten sich bereits knapp 66 Prozent der ver.di-Mitglieder in Bundesverwaltungen, Behörden, kommunalen Einrichtungen und Unternehmen im Rahmen einer Mitgliederbefragung für das Verhandlungsergebnis ausgesprochen.

Die Entscheidung der BTK öD war auf den 17.05.2023 vertagt worden, nachdem es in der Sitzung am 15.05.2023 zunächst Irritationen über die Übertragung des Tarifergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr gegeben hatte. Dieser Konflikt konnte ausgeräumt werden.

Infolge der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erhalten die Beschäftigten durchschnittlich 11,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Im Einzelnen erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellen-wirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Ab Juni 2023 stehen die Redaktionsverhandlungen zur Anpassung der Tarifverträge entsprechend dem vereinbarten Tarifergebnis an.

Az.: 14.3.17-002/001

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