Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 190/2010 vom 08.04.2010

Bundesregierung zur Breitband-Versorgung

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung ihrer Auffassung Ausdruck verliehen, dass die Umsetzung der Breitbandstrategie auf einem guten Weg sei und die Schließung weißer Flecken sehr gut vorankomme. Mitte 2009 seien bereits rund 97 % der Haushalte mit Breitbandanschlüssen in der Qualität einer Downloadrate von größer als 1 Mbit/s versorgbar. Die Ziele der Breitbandstrategie seien dann erreichbar, wenn von den vorhandenen Marktmöglichkeiten Gebrauch gemacht werde und unterstützende staatliche Maßnahmen genutzt würden, wie z.B. Breitbandportale, Breitbandinitiativen, Kompetenzzentren, Breitbandatlas, Best-Practice-Beispiele, Regionalveranstaltungen, Infrastrukturatlas, Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen, Fördermaßnahmen einschließlich optimierter Beihilferegelungen.

Bis zur Sommerpause will die Bundesregierung ein Monitoring zur Umsetzung der Breitbandstrategie einleiten. Im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse werde sie prüfen, ob Änderungen der Breitbandstrategie erforderlich sind.

Zur Debatte um die Ausweitung des Universaldienstes weist die Bundesregierung darauf hin, dass in der EU-Universaldienstrichtlinie ein neuer Erwägungsgrund 5 eingefügt wurde, der den Mitgliedstaaten die Flexibilität einräumt, die konkrete Übertragungsrate beim funktionellen Internetzugang national festzulegen und damit grundsätzlich breitbandige Internetdienste in die Universaldienstverpflichtung einzubeziehen. Die Bundesregierung sieht mit Blick auf die Marktentwicklung eine Ausweitung des Universaldienstes auf Breitbandanbindungen derzeit allerdings als nicht zweckmäßig an, da hierdurch positive Ansätze gerade in der Fläche konterkariert würden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass sich Breitbandlücken in vielen Fällen ohne Förderung beseitigen lassen, wenn lokale Entscheidungsträger und die Nachfrager vor Ort alle Optionen in Betracht ziehen und verweist hierzu auf die Best-Practice-Beispiele unter www.zukunft-breitband.de.

 

Az.: III 460-44

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