Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 584/2021 vom 20.10.2021

Bundesregierung: Getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen zwingend geboten

Eine getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen ist nach Ansicht der Bundesregierung unter dem aktuellen EU-Rechtsrahmen zwingend geboten. Die Netzentgelte der Fernleitungsnetzbetreiber unterlägen einer Regulierung durch die Bundesnetzagentur in unmittelbarer Anwendung europäischen Rechts, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage einer Bundestagsfraktion. Aus kommunaler Sicht sollten Gas- und Wasserstoffnetze hingegen einheitlich reguliert werden, weil ein solcher Regulierungsrahmen die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der bestehenden Infrastruktur ermöglicht.

Nach dem geltenden Rechtsrahmen müssten der Wasserstoff- und der Erdgasnetzbetrieb „regulatorisch zwingend getrennt betrachtet werden“. Eventuell bestehende Kostenrisiken wären daher derzeit aufgrund der eindeutigen europarechtlichen Vorgaben getrennt zu betrachten, schreibt die Regierung. Die Diskussion um eine getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen sowie die Allokation von Kostenrisiken habe eine starke europäische Dimension. Es sei zu erwarten, dass die für Ende dieses Jahres angekündigte Überarbeitung der geltenden EU-Regeln für den Gasmarkt (Gasrichtlinie und Gasverordnung) der Europäischen Kommission auch Anhaltspunkte für die weitere Ausgestaltung des Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft enthalten wird. In diesem Zusammenhang könne es notwendig werden, die getrennte Regulierung von Wasserstoff- und Erdgasnetzen sowie Risiken einer gemeinsamen Regulierung erneut zu betrachten und zu bewerten. „Es ist dabei aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, dass den Mitgliedstaaten auch bei einer europäischen Lösung hinreichende Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung einer zukünftigen Regulierung verbleiben und die zukünftige Regulierung des reinen Wasserstoff- und des Erdgasnetzes effektiv aufeinander abgestimmt werden“, heißt es in der Antwort.

Differenzierung nach grünem Wasserstoff kaum möglich

Aus Sicht der Bundesregierung ist ausschließlich grüner Wasserstoff auf Dauer nachhaltig. Daher ist es Ziel der Bundesregierung, grünen Wasserstoff zu nutzen, für diesen einen zügigen Markthochlauf zu unterstützen sowie entsprechende Wertschöpfungsketten zu etablieren. Die Bundesregierung geht gleichzeitig davon aus, dass sich in den nächsten zehn Jahren ein globaler und europäischer Wasserstoffmarkt herausbilden wird. Auf diesem Markt wird auch CO2-neutraler (zum Beispiel „blauer“ oder „türkiser“) Wasserstoff gehandelt werden. Aufgrund der engen Einbindung von Deutschland in die europäische Energieversorgungsinfrastruktur wird daher auch in Deutschland CO2-neutraler Wasserstoff eine Rolle spielen und, wenn verfügbar, auch übergangsweise genutzt werden. Bei der Transportinfrastruktur wird eine Differenzierung zwischen grünem und anderem Wasserstoff in der Praxis kaum möglich sein.

Die Antwort der Bundesregierung ist zu finden unter: https://dserver.bundestag.de/btd/19/325/1932533.pdf

Anmerkung

Der Aufbau von eigenen Wasserstoffnetzen außerhalb der klassischen Netzregulierung darf nicht dazu führen, dass die Potenziale der bestehenden (kommunalen) Gasinfrastruktur für die Wasserstoffintegration außen vorgelassen werden. Insbesondere ist dieser in volkswirtschaftlicher Hinsicht bzw. mit Blick auf die verfolgten europäischen Klimaziele wenig effizient. Es ist zu befürchten, dass kleinteilige und unübersichtliche Strukturen entstehen. Ebenso kann die schrittweise Integration von Wasserstoff in die Gasversorgung ein wichtiger Baustein für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung sein. Hierfür müssen bereits heute – insbesondere auch auf EU-Ebene – die Weichen gestellt werden.

Az.: 28.6.9-001/002 we

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