Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 272/2022 vom 07.04.2022

Bundesrechnungshof kritisiert Klimaschutzpolitik

In einem Sonderbericht hat sich der Bundesrechnungshof mit der bisherigen Klimaschutzpolitik auseinandergesetzt. So fehle es bei nahezu allen Klimaschutzmaßnahmen an Vorgaben, wie viel Treibhausgasemissionen damit eingespart werden sollen. Auch die Zusammenarbeit der Ressorts müsse besser koordiniert werden.

Ausweislich des Berichts finanziert der Bund aktuell über 100 Förderprogramme für den Klimaschutz, für die er mehrere Milliarden Euro ausgibt. Bei einem Großteil der Programme fehle es jedoch an Transparenz darüber, wie viel sie zur Minderung von Treibhausgasen beitragen. Damit werde Geld auch für wirkungslose und ineffiziente Programme eingesetzt. Insofern fordert der Bundesrechnungshof hier eine klare und konsequente Ausrichtung aller Klimaschutz-Förderprogramme auf Treibhausgasminderungen.

Grundvoraussetzung für die effektive Umsetzung der Klimaschutzziele sei zudem das koordinierte Vorgehen der Aktivitäten aller Ressorts. Außerdem müsse sich intensiver als bisher mit den Wirkungen ihrer Maßnahmen befasst werden – auf Basis aktueller und aussagekräftiger Berichte.

Insofern empfiehlt der Bundesrechnungshof ein Klima-Tracking, also eine systematische Analyse der Ausgaben und Einnahmen mit Blick auf ihre Klimawirkung. Auch alle klimaschädlichen Subventionen gehören auf den Prüfstand.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele stellt Bund, Länder und Kommunen vor große Herausforderungen. So legte insbesondere der kürzlich veröffentlichte Bericht des Umweltbundesamtes die deutlichen Defizite an Treibhausgas-Einsparungen offen.

Kommunen sind Schlüsselakteure, wenn es um die Erreichung von Klimaschutzzielen geht. Denn ein Großteil der erforderlichen Maßnahmen finden vor Ort statt. Doch der Klimaschutz ist zugleich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, welche sich Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam stellen können. Damit dies gelingt, bedarf es insbesondere gut koordinierter und verstärkter Bemühungen, mithilfe derer sich Klimaschutzmaßnahmen erfolgreich und effektiv implementieren lassen.

Teil dessen sind deutlich ausgeweitete Beratungs- und Fördermaßnahmen von Seiten des Bundes und der Länder. Die Feststellungen des Bundesrechnungshofes sind insofern sehr unterstützenswert. Denn die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen finden sich selten in gebündelter Form, sondern sind vielfach über die verschiedenen Ressorts verteilt. Synergien in diesen Bereichen unterstützen den Zugang zu Fördermaßnahmen und verringern Verwaltungsaufwand in unseren Städten und Gemeinden. Die in der Kommunalrichtlinie verankerten Fördergrundsätze für eine fachlich gute und praktikable Förderung von Klimaschutzmaßnahmen ist weiterzuentwickeln.

Essentielle Bestandteile einer guten Förderpolitik sind hierbei:

  • Die Etablierung dauerhafter Beratungs-, Personal- und Förderangebote, damit Kommunen langfristig agieren können.
  • Die Bündelung von Einzelmaßnahmen hin zu integrierten Konzepten, die ganzheitlich angelegt sind.
  • Ausgaben- bzw. Aufwandsermächtigungen müssen dauerhaft übertragbar sein.
  • Klare und messbare Ziele für Treibhausgas-Einsparungen sollten klar formuliert und entsprechend gefördert werden.
  • Prozesse müssen verschlankt und weitestgehend digitalisiert werden.

Für eine Fortentwicklung der heutigen Fördermaßnahmen bedarf es jedoch nicht nur dem Austausch der Bundesressorts untereinander, sondern ebenfalls einer engen Einbindung der kommunalen Spitzenverbände, um eine gelungene Klimapolitik zu ermöglichen.

Der Bericht findet sich unter: www.bundesrechnungshof.de

Az.: 23.1.7-001/007

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