Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 736/2023 vom 14.11.2023

Bundesrat will PV-Anlagen in Kleingärten gesetzlich regeln

Der Bundesrat möchte die Rechtssicherheit bei der Nutzung von Photovoltaikanlagen in Kleingärten stärken. Dazu hat er in seiner Sitzung vom 20.10.2023 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Der Bundesrat schlägt auf Anregung von Bayern eine entsprechende Änderung des Bundeskleingartengesetzes vor und begründet dies mit der unklaren Rechtslage. So sei die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten derzeit weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Das uneingeschränkte Verwenden einer Photovoltaikanlage könne aber dazu führen, dass eine Laube mit dieser Ausstattung als Wohnhaus angesehen wird. Dauerndes Wohnen ist in Kleingartenanlagen indes nicht erlaubt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 800 Watt zur Eigenversorgung des Kleingartens zu erlauben. Die Nutzung einer solchen Anlage hätte damit keinen Einfluss mehr auf die Beurteilung, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handele. Den Entwurf finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/401-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Der Entwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Sollte der Bundestag das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

Az.: 28.6.9-003/005

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