Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 612/2022 vom 27.10.2022

Bundeskabinett beschließt neuen Masterplan Ladeinfrastruktur

Am 19.10.2022 wurde der Masterplan Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung vom Bundeskabinett beschlossen. 

Der Masterplan umfasst 68 Maßnahmen, welche zahlreiche Ministerien und Behörden auf Bundes und Landesebene sowie die Kommunen betreffen. Daneben werden die vorgesehen Maßnahmen umfassende Auswirkungen auf die regulatorischen Rahmenbedingungen beim Ladeinfrastrukturausbau haben.

Handlungsfeld „Kommunen als Schlüsselakteure befähigen und stärker einbinden“

Die Kommunen verfügen über das nötige Wissen über die lokalen Gegebenheiten. Der Masterplan enthält Unterstützungsmaßnahmen für die Kommunen zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von Ladeinfrastruktur. Hierzu gehören insbesondere Leitfäden und digitale Schulungswerkzeuge, welche die Kommunen bspw. bei der Erstellung „lokaler Ladeinfrastruktur-Masterpläne“ unterstützen sollen. Vorgesehen sind bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur angesiedelte „regionale Ladeinfrastrukturmanager“ sowie Leitfäden und Muster zur Optimierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen.

Handlungsfeld „Ladeinfrastruktur und Stromsystem integrieren“

Mit Hilfe der Bedarfsplanung der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur sollen der Ausbau von Ladeinfrastruktur und Stromnetz optimal und vorausschauend aufeinander abgestimmt werden. Mit der Bundesnetzagentur sowie den Netz- und Ladeinfrastrukturbetreibern sollen die Prozesse für den Netzanschluss einfacher, transparenter und effizienter organisiert werden. Neben der Beschleunigung von Prozessen sollen die Netze für die wachsenden Anforderungen gerüstet sein.

Handlungsfeld „Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung verbessern“

Künftig sollen Daten, wie der Belegungszustand von Ladepunkten, in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Planung des Ladeinfrastrukturaufbaus auf der Basis solider Daten und Analysen über die Verteilung und Nutzung der Ladepunkte erfolgt. Dazu sollen erstmals auch private, nichtöffentliche Ladepunkte erhoben und einbezogen werden.

Handlungsfeld „Ladeinfrastruktur für E-Lkw initiieren“

Der batterieelektrische Lkw soll sowohl regional als auch auf der Langstrecke verstärkt zum Einsatz kommen. Hierfür muss zeitnah eine passende Ladeinfrastruktur aufgebaut werden. 2023 plant das BMDV ein initiales öffentliches Lkw-Ladenetz auszuschreiben. Mit einem eigenen Maßnahmenbündel adressiert der Masterplan weitere Herausforderungen bei Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für E-Lkw, zum Beispiel auf privaten Betriebsgeländen oder bei der Abgabe von Strom an betriebsfremde Fahrzeuge.

Handlungsfeld „Ladeinfrastrukturaufbau vereinfachen und beschleunigen“

Es soll für Unternehmen leichter werden, Ladeinfrastruktur zu errichten. So plant die Bundesregierung Hindernisse in Planungs- und Genehmigungsprozessen zu beseitigen und rechtliche Grundlagen etwa im Bau- und Immissionsrecht anpassen. In diese Prozesse sollen die kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden.

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II ist abrufbar unter: https://bmdv.bund.de

Die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf des Masterplans vom Juli 2022 ist verfügbar unter: www.dstgb.de

Az.: 33.0-003/002

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search