Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 762/2023 vom 10.11.2023

Breitbandinfrastruktur: Bericht zur Gigabitstrategie

In einer Staatssekretärsrunde mit Teilnehmenden aus den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie Branchenvertretern wurden durch Staatssekretär im BMDV Schnorr Berichte zum Umsetzungsstand tragender Elemente der Gigabitstrategie vorgetragen. Diese sind vor allem: 

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Die Einrichtung eines Gigabitportals zur digitalen und beschleunigten Abwicklung von Genehmigungsverfahren schreitet nach Berichten von Ländervertretern voran. Von einer bundesweiten Funktionsfähigkeit ist man jedoch scheinbar noch ein gutes Stück entfernt, es haben sich einige Bundesländer noch nicht zur Nutzung der gemeinsamen Plattform durchringen können. Darüber hinaus ist auch die notwendige Vereinheitlichung von Genehmigungsbedingungen durch Angleichung gesetzlicher Vorschriften, wie etwa der Landesbauordnungen, noch nicht in Sicht.

Anmerkung des DStGB und StGB NRW

Betrachtet man dies vor dem Hintergrund der Zielsetzung, Deutschland im Jahre 2030 flächendeckend mit Gigabitinternet zu versorgen, wird das digitale Genehmigungsportal wohl, wenn es denn einmal bundesweit eingerichtet und funktionsfähig sein sollte, keinen massiven Einfluss auf die Erreichung des Ausbauzieles mehr entfalten können.

Stand der Breitbandförderung des Bundes

Es liegen auch im Jahr 2023 deutlich mehr Anträge auf Gigabitförderung vor, als aus dem 3 Mrd. € umfassenden Jahresbudget bedient werden können. Der Gesamtantragsstand beläuft sich sogar auf mehr als 7 Mrd. €, weshalb auch im Jahr 2023 zahlreiche Projektanträge keine Berücksichtigung finden. Dies war absehbar, da seitens einiger Länder scheinbar kein lenkender und begrenzender Einfluss über die Kofinanzierung ausgeübt wurde. Die Auswahl der förderfähigen Projekte muss deshalb über ein Bewertungssystem erfolgen, welches das BMDV wie folgt beschreibt:

Gemäß der Gigabitrichtlinie 2.0 werden zunächst je Bundesland alle Anträge mit den höchsten Punktzahlen bewilligt, solange deren kumulierte Bundesfördersumme die jeweilige Landesobergrenze nicht überschreitet. Ergänzend zu diesen Anträgen wird gemäß gemeinsam festgelegtem Vorgehen auch jeweils der erste Antrag, der die jeweilige Landesobergrenze in Teilen überschreitet, bewilligt. Hierfür werden Bundesmittel für Änderungsbewilligungen verwendet. Gleiches gilt für diejenigen Anträge, die die gleiche Punktzahl dieses ersten, die Landesobergrenze überschreitenden Antrags aufweisen.

Auf Grundlage dieses Vorgehens werden folgende Anträge bewilligt:

1. Alle Anträge – gereiht nach deren Punktzahl – solange die Landesobergrenze noch nicht erreicht ist,

2. Derjenige Antrag, mit dem die Landesobergrenze überschritten wird,

3. Alle punktgleichen Anträge zu dem Antrag gemäß Ziffer 2.

Wie in der Richtlinie festgelegt, wird darüber hinaus aus den nicht ausgeschöpften Landesobergrenzen ein Gesamttopf gebildet. Dieser steht den noch nicht berücksichtigten Anträgen zur Verfügung, die in einer bundesweiten Reihung die Höchstpunktzahl aufweisen. Nach aktuellem Stand betrifft das die Projekte mit mindestens 245 Punkten. Insofern ist davon auszugehen, dass Anträge mit geringeren Punktzahlen voraussichtlich nicht im Rahmen des Gesamttopfes bewilligt werden können. Zu beachten ist, dass die Zahlen nur vorläufig sind. Die jeweiligen Grenzen können sich durch bis zum 31.10. eingereichte Anträge noch verändern. Gleiches gilt für ggf. vorgenommene Zurückziehungen von Anträgen. Die exakte Grenze wird nach Eingang aller Veränderungen im aktuellen Antragsbestand nach dem 03.11.2023 fixiert werden können. Antragsrücknahmen der Antragsteller können nur noch bis zum 03.11.2023 im Rahmen des Rankings berücksichtigt werden können. Danach vorgenommene Antragsrücknahmen oder andere Reduktionen werden die Reihung nicht mehr beeinflussen, d.h. es wird nach dem 03.11.2023 dadurch auch nicht zu einem Nachrückverfahren kommen. Auf Nachfrage schloss StS Schnorr aus, dass Projekte, die im Jahr 2023 keine Berücksichtigung gefunden haben, im Folgejahr mit einem Bonus in der Bewertung der Förderfähigkeit rechnen können.

Anmerkung des DStGB und StGB NRW

Tröstlich im Gesamtzusammenhang ist, dass zumindest alle eingereichten Dringlichkeitsprojekte aus dem Jahresbudget 2023 bedient werden können, sodass die Förderung die telekommunikationstechnisch wirklich notleidenden Gebiete erreichen wird. Es ist nun am Förderbeirat, einen vernünftigen und konsensualen Ausweg aus dieser Misere zu finden. In NRW kommt aufgrund der umgesetzten Verdoppelung des kommunalen Eigenanteils bei der Gigabitförderung von 10 auf in der Regel 20 Prozent erschwerend hinzu, dass viele Kommunen von Ausbauprojekten – mangels Finanzierbarkeit – Abstand nehmen werden.

Glasfaserdoppelausbau

Um sicherzustellen, dass der Gigabitausbau in Deutschland zwar weiterhin im Wettbewerb, aber nicht wettbewerbswidrig stattfindet, haben BMDV und BNetzA, wie in der Gigabitstrategie der Bundesregierung angekündigt, eine Monitoringstelle geschaffen, die derzeit eine Bestandsaufnahme der Überbauproblematik durchführt und in diesem Rahmen versucht, typische Fallkonstellationen und Indikatoren zu identifizieren. Wie nach Abschluss dieser Analyse dann verfahren wird, bleibt allerdings unklar.

Anmerkung des DStGB und StGB NRW

Es ist zu begrüßen, dass mit der Einrichtung der Monitoringstelle dem volkswirtschaftlich betrachtet unsinnigen Doppelausbau von Breitbandinfrastruktur mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es bleibt abzuwarten, ob es gelingt, rechtssichere Kriterien zu entwickeln, um erlaubtes Wettbewerbsverhalten von wettbewerbsrelevanten Verstößen abzugrenzen und im letzteren Falle wirksame und verhältnismäßige Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen. Alle Kommunen, die von einem Doppelausbau betroffen sind, sollten die bei der BNetzA eingerichtete Meldestelle nutzen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Breitband/Doppelausbau/start.html

Az.: 31 3 001/002

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search