Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 568/2021 vom 07.09.2021

Bessere Förderbedingungen in der Nationalen Klimaschutzinitiative

Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt Kommunen bei der Umsetzung modellhafter und wegweisender Klimaschutzprojekte mit einer Förderquote bis zu 80 Prozent. Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogrammes 2022 der Bundesregierung werden die verbesserten Förderbedingungen des Corona-Konjunkturpaketes bis Ende nächsten Jahres fortgeschrieben und die Gültigkeit des Förderaufrufes bis in das Jahr 2024 verlängert.

Der neue Förderaufruf sieht für damit für kommunale Anträge, die zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2022 gestellt werden, eine Förderquote von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben vor. Nachweislich finanzschwache Kommunen können in diesem Zeitraum eine Vollfinanzierung beantragen.

Die erhöhten Förderquoten des Corona-Konjunkturpaketes sollen bis Ende 2022 beibehalten werden und weiterhin eine Vollfinanzierung für nachweislich finanzschwache Kommunen ermöglichen. Bis 2024 können innovative Projektskizzen eingereicht werden. Damit ermöglicht das BMU ausreichend zeitlichen Vorlauf und Planungssicherheit, um kommunale Modellprojekte effektiv vorzubereiten.

Aktuell werden in diesem Förderaufruf 37 kommunale Modellprojekte mit einem Gesamtvolumen von rund 111 Millionen Euro durch das BMU gefördert. Finanzschwache Kommunen werden besonders unterstützt und können eine Vollfinanzierung beantragen. Als finanzschwach gelten alle Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen, oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird.

Noch in diesem Jahr können kommunale Antragsteller Projektskizzen vom 1. September bis zum 31. Oktober einreichen. Die besten Projekte werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

Weitere Informationen sind unter www.klimaschutz.de/modellprojekte verfügbar.

Fragen zur Skizzeneinreichung und Antragstellung nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) per E-Mail an: ptj-ksi@fz-juelich.de entgegen. Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU kostenlose Beratung an, per E-Mail an: skkk@klimaschutz.de

Az.: 23.1.9-003/003

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