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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 212/2004 vom 03.03.2004
Ausländerbeirat - Wahltermin
Der Rechts-, Verfassungs-, Personal- und Organisationsausschuss des Städte- und Gemeindebundes NRW empfiehlt den Städten und Gemeinden die Wahlen zum Ausländerbeirat am 21.11.2004 durchzuführen. Diese Empfehlung gilt auch für den Fall, wenn auf der Grundlage des § 126 GO anstelle des Ausländerbeirats die Integration mittels anderer Gremien erfolgt.
Nach § 27 Abs. 2 S. 2 GO muß die Wahl des Ausländerbeirats spätestens innerhalb von 8 Wochen nach der Wahl des Rates erfolgen. Innerhalb dieses Zeitraums hat die Gemeinde einen Handlungsspielraum, der es ihr ermöglicht, örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen. Durch einen freiwilligen (!)- landesweit einheitlichen Wahltermin kann ggf. die vielfach kritisierte niedrige Beteiligung bei der Wahl des Ausländerbeirats erhöht werden. Die Empfehlung berücksichtigt die Arbeiten, die im Rahmen der Nachbereitung der Kommunalwahl, der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates sowie den Arbeiten im Zusammenhang mit den Ausschussbesetzungen erforderlich sind.
Az.: I/2 020-08-27