Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 434/2014 vom 10.07.2014

Aufnahme von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen

In einem Schreiben an die Ministerpräsidentin hat der StGB NRW auf Folgendes hingewiesen: 

„Die Zahl der Asylanträge in Deutschland nimmt seit einigen Jahren wieder kontinuierlich zu. 2013 wurden über 127.000 Anträge gestellt, in diesem Jahr rechnen Experten mit bis zu 200.000 Asylbewerbern.  

„Die Städte und Gemeinden bekennen sich zu ihrer humanitären Verpflichtung, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen. Andererseits dürfen die Kommunen aber auch nicht überfordert werden. Die wachsende Zahl an Asylbewerbern führt bei den Städten und Gemeinden zu erheblichen Belastungen, insbesondere hinsichtlich der Unterbringung. Dazu trägt bei, dass Asylbewerber nur kurzfristig in den zentralen Aufnahmeeinrichtungen untergebracht und mit oft zu kurzen Vorlaufsfristen auf die Kommunen verteilt werden. 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat gegenüber der Bundesregierung Maßnahmen zur Verringerung des steigenden Aufwandes der Kommunen durch Asylbewerber angemahnt. Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber durch geduldete Ausländer eingebracht. 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt werden. Damit würde für Behörden und Gerichte gleichermaßen verbindlich festgelegt, dass ein Asylantrag aus diesen Staaten als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist.  

Durch Änderung des Asylverfahrensgesetzes und der Beschäftigungsverordnung soll die Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und für Geduldete auf 3 Monate verkürzt werden. Durch die Verkürzung der Wartefrist soll der Personenkreis über den Zugang zum Arbeitsmarkt die Möglichkeit erhalten, durch Aufnahme einer Beschäftigung seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten anstatt auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen zu sein. 

Darüber hinaus wird der Bund durch Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMAF) die Verfahrensdauer zur Anerkennung vermindern. Das Ziel ist, innerhalb von 3 Monaten über den Antrag als Asylbewerber zu entscheiden. 

Wir begrüßen die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen. Rund 20 % der Asylanträge entfallen auf die im Gesetzentwurf genannten Herkunftsstaaten. Darüber hinaus kann die Arbeitsaufnahme von Asylbewerbern dazu führen, dass die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Asylbewerber gesenkt werden. Die Personen werden in diesem Fall krankenversichert, so dass auch hier eine Entlastung der Kommunen erfolgt.“

Az.: I/1 805

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