Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 449/2021 vom 06.08.2021

Änderung OBG NRW

Das Ministerium des Innern NRW hat mit Erlass vom 03.08.2021 darüber informiert, dass das OBG NRW mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW und zur Änderung weiterer Gesetze am 1. Juli 2021 geändert worden ist. 

In die Verweisnorm des § 24 Absatz 1 Nummer 6 OBG wurden § 15b und § 15c des Polizeigesetzes NRW (PolG NRW) neu aufgenommen. Damit ist die Rechtsgrundlage für den Einsatz optisch-technischer Mittel in Dienstfahrzeugen der Ordnungsbehörden und für den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte, sog. Bodycams, durch Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörden geschaffen worden.

Mit der Gesetzänderung wird den Ordnungsbehörden die Möglichkeit eingeräumt, zum Schutz ihrer Mitarbeiter -innen im Außendienst sowie zur Beweissicherung von Übergriffen von diesen Instrumenten bei Bedarf Gebrauch machen zu können.

Weitere Einzelheiten zu der konkreten Anwendung und gesetzlichen Rahmenbedingungen können Mitgliedskommunen dem im Intranet bereitgestellten Erlass entnehmen.

Mitgliedskommunen finden den Erlass im Mitgliederbereich unter Fachinformationen – Fachgebiete Recht, Personal, Organisation – Ordnungsrecht oder hier.

Az.: 15.0.2-001/004

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