Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 442/2001 vom 05.07.2001

Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Die Koalitionsfraktionen der Bundesregierung beabsichtigen, noch vor der Sommerpause eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) einzubringen. Dies hat der Kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Scheelen (MdB), in einem Schreiben an den Präsidenten des DStGB, Roland Schäfer, mitgeteilt. Mit Schreiben vom 02. April 2001 hat sich Bernd Scheelen (MdB) an den Präsidenten des DStGB gewandt und eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zugesagt. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:

"Sehr geehrter Herr Präsident,

die unbefriedigende Situation im Kreislaufwirtschaftsgesetz hinsichtlich der Abgrenzung von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung führt in der Praxis dazu, dass über die Hausmüllgebühren die Beseitigung der Gewerbeabfälle subventioniert wird.

Deshalb wollte die SPD-Bundestagsfraktion im Rahmen des Artikelgesetzes zur Umsetzung der UVP/IVU-Richtlinie durch Einarbeitung einer Getrennthaltungsvorschrift und Definition des Hausmülls Rechtssicherheit für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger schaffen.

Diese Absicht begegnete Bedenken bezüglich einer Notifizierungspflicht des gesamten Vorhabens. Der damit zusammenhängende Zeitverzug hätte zu einem täglichen Strafgeld von ca. 450.000 DM an die EU-Kommission geführt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb beschlossen, im Rahmen einer Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Getrennthaltungspflichten für die Abfälle zur Verwertung und Abfälle zur Beseitigung am Ort des Entstehens festzuschreiben, eine Klarstellung bezüglich der Definition des Hausmülls vorzunehmen, Andienungs- und Überlassungspflichten eindeutig zu regeln sowie eine Klarstellung bezüglich der energetischen Verwendung herbeizuführen.

Dieses Vorgehen ist mit dem Koalitionspartner verabredet, so dass wir hoffen, die Gesetzesinitiative noch vor der Sommerpause in die Beratungen des Deutschen Bundestages einbringen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernd Scheelen"

Die Geschäftsstelle wird über den weiteren Fortgang berichten.

Az.: II/2

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