Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 324/2023 vom 10.05.2023

Abbiegeassistent: Förderperiode 2023

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Verkehr fördert auch 2023 die Ausrüstung kommunaler Kraftfahrzeuge mit Abbiegeassistenzsystemen. Dazu gehören bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen die Systemkosten. Die diesjährige Antragsfrist beginnt am 23. Januar 2023. Das Programm wurde in den vergangenen Jahren stark nachgefragt.

Die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen verfolgt folgende Ziele:

  • Deutliche Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit
  • Signifikante Verringerung der Unfälle mit schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger durch rechts abbiegende Lastkraftwagen oder Busse
  • Stärkere Wahrnehmung des Rad- und Fußverkehrs als mögliche Alternative zum motorisierten Verkehr

Der Bund gewährt nach Maßgabe der Richtlinie "AAS" sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen für die Ausrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in förderfähigen Kraftfahrzeugen. Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden (vgl. Nummer 2.3 der Richtlinie „AAS“).

Das Förderprogramm tritt dann außer Kraft, wenn eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen zwingend vorschreibt, spätestens jedoch am 31. Dezember 2024. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Antragsteller, darunter Kommunen und kommunale Unternehmen, können weiterhin über das "Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme" Ihre Förderung beziehen. Anträge können ab dem 23. Januar 2023 um 09:00 Uhr gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Die Antragsformulare mit Ausfüllhilfen werden rechtzeitig vor Antragsbeginn, voraussichtlich noch in der 1. KW 2023 im Antragsportal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität unter zur Verfügung gestellt: https://antrag.gbbmdv.bund.de/abbiegeassistenzsysteme-aas-

Ansprechpartner zum Förderprogramm:

Hotline: 0221 / 5776 2699  E-Mail: IchWillDenAssi@balm.bund.de

Az.: 33 0 003/002

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