Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 789/2023 vom 28.11.2023

2. Beteiligungsphase zum Lärmaktionsplan-Schiene eingeleitet

Am 20. November 2023 hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes begonnen. Das EBA hat den Lärmaktionsplan zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem EBA eine Rückmeldung zu dem Entwurf zu geben.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Lärmaktionsplanung sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten verschiedene Aussagen zur Lärmsituation getroffen werden. Die zweite Phase findet vom 20.11.2023 bis zum 02.01.2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeits-beteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Beteiligungsmöglichkeit wurde bereits von Kommunen genutzt

Das EBA hat eine Beteiligungsmöglichkeit unter www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. Über 11.000 Bürgerinnen und Bürger haben an der ersten Phase bereits teilgenommen. Zuvor hatte das EBA Lärmkarten für die Eisenbahnstrecken des Bundes veröffentlicht. In einer interaktiven Karte konnte angegeben werden, wenn sich Menschen durch Schienenlärm gestört fühlen. Erstmalig gab es eine gesonderte Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen. Der Aufforderung des EBA sind über 300 Kommunen nachgekommen. 17 Prozent der Gemeinden sehen sich nach eigener Einschätzung als „äußerst hoch“ durch Lärm belastet. Die größte Übereinstimmung besteht bei der hohen Schutzbedürftigkeit von Wohnraum. Aber auch Parks und andere ruhige Gebiete werden als besonders schützenswert angesehen. Fast alle Kommunen fordern eine schnellere Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zum Lärmschutz. Auch die Bereitstellung höherer Mittel zur Finanzierung des Programmes zur Lärmsanierung wird oft verlangt. Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen viele Kommunen – selbst bei starker Belastung – die Vorteile des Schienenverkehrs. Sie sprechen sich teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Gleichzeitig wird ein adäquater und umfassender Lärmschutz gefordert, zum Beispiel eine vollständige Erstattung der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern.

Informationsmaterialen werden zur Verfügung gestellt

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap oder auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden.

Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bittet das EBA, die Informationen zur Beteiligungsplattform und zum Beteiligungsverfahren zu teilen. Weitere Materialen gibt es auch unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.

Az.: 27.1.3-001/002 gr

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