Wohnungsbauförderung bleibt unverzichtbar

Demografischer Wandel und energetische Sanierung als Herausforderung für den sozialen Wohnungsbau in NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 29.06.2009

Wohnraumförderung hat weiterhin große Bedeutung für die Entwicklung der Städte und Gemeinden. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen heute in Düsseldorf festgestellt. Angesichts der Pläne der NRW-Landesregierung, das Wohnbauvermögen des Landes in Höhe von 18,5 Mrd. Euro in die NRW.BANK zu integrieren, diskutierte das Gremium über die Zukunft des sozialen Wohnungsbaus in NRW. „Auch wenn wir in einigen Regionen des Landes bereits jetzt Leerstände auf dem Wohnungsmarkt zu verzeichnen haben, stehen wir in Zukunft vor großen Herausforderungen im Hinblick auf die Qualifizierung unserer Wohnungsbestände“, erklärte der Präsident des Verbandes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer.

Er verwies auf die Anforderungen aus dem demografischen Wandel und auf die Notwendigkeit, den Wohnungsbestand energetisch zu sanieren. „Vor allem benötigen wir seniorengerechten Wohnraum“, betonte Schäfer. Attraktive Wohnquartiere und bezahlbarer Wohnraum für alle Schichten der Bevölkerung trügen maßgeblich zur sozialen Stabilität sowie zur Lebensqualität in den Städten und Gemeinden bei.

Da die Zweckbindung des Wohnbauvermögens für den sozialen Wohnungsbau künftig wegfalle, rief Schäfer die NRW-Landesregierung zu verantwortungsbewusstem Handeln auf. Es müsse sichergestellt werden, dass die maßgeblichen wohnungspolitischen Entscheidungen - Fördervolumen und Förderinhalte - auch weiterhin von NRW-Landesregierung und NRW-Landtag unter angemessener Beteiligung der Kommunen getroffen würden.

Aus diesem Grunde sei der Gesetzentwurf noch zu verbessern. „Der Gesetzgeber muss präzise festlegen, wie das Zusammenspiel zwischen Landesregierung und dem Vorstand der NRW.BANK künftig aussehen soll“, machte Schäfer deutlich. Es wäre nicht akzeptabel, wenn künftig ein Bankvorstand darüber zu entscheiden hätte, wo und in welcher Höhe in Nordrhein-Westfalen Wohnungsbauförderung betrieben würde.

Nachbesserungsbedarf bestehe auch bei den übrigen Regelungen des von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Gesetzespakets. So müssten die Kommunen mehr Mitsprache bei der Lenkung der Wohnraumförderung erhalten. Zudem sollte bei der Entscheidung, welche Projekte gefördert werden können, mehr Flexibilität möglich sein. Auch müssten einige überkommene Regelungen, die in den Verwaltungen zu überflüssiger Bürokratie führten, aufgegeben werden. „Wir haben dazu eine Reihe vernünftiger Vorschläge gemacht und hoffen, dass diese im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden“, legte Schäfer dar.

Insgesamt komme die Stärkung der Eigenkapitalbasis der NRW.BANK aber auch den Kommunen zugute. So könnten Städte und Gemeinden von den damit verbundenen verbesserten Fördermöglichkeiten profitieren.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search