Wirksamer Schutz für Frauen

Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt den Gesetzentwurf zum Schutz vor häuslicher Gewalt

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 23.11.2001

Der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt den Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes und des Ordnungsbehördengesetzes, der eine bessere Bekämpfung der häuslichen Gewalt möglich machen soll. "Die in Zukunft mögliche Erteilung eines ‚Hausverbotes‘ bis zu zehn Tagen gegen gewalttätige Ehepartner in Verbindung mit flankierenden Hilfsangeboten wird für die betroffenen Frauen und Familien eine erhebliche Besserung der Situation bringen", erklärte die Vorsitzende des StGB NRW-Gleichstellungsausschusses, Dorothee Gutjahr, heute zum Internationalen Tag der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen am Sonntag, 25.11.2001.
 
Etwa 45.000 Frauen suchen jährlich deutschlandweit Schutz in Frauenhäusern vor gewalttätigen Lebenspartnern oder Ehemännern. Für die Polizei gab es bisher nur die Möglichkeit, gegen einen gewalttätigen Ehemann oder Lebensgefährten einen Platzverweis auszusprechen, was in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten führte. Während des - nur kurzzeitig wirksamen - Platzverweises konnten die vielfältigen Beratungsangebote nicht zum Nutzen der betroffenen Frauen wirksam werden.
 
Polizeiliche Maßnahmen sollen den verbesserten zivilrechtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz flankieren, um die Gefahr erneuter Gewaltanwendung im Interesse der Opfer - bereits vor erwirktem gerichtlichen Schutz - zu bannen. Ein lückenloser Schutz vom Einschreiten der Polizei bis zum Erwirken einer gerichtlichen Schutzanordnung soll dann möglich sein. Das neue Polizeigesetz sieht eine Verpflichtung der Polizei vor, gefährdete Personen auf die Möglichkeit hinzuweisen, zivilrechtlichen Schutz zu beantragen oder die Unterstützung geeigneter Beratungstellen in Anspruch zu nehmen.
 
Der Begriff "geeignete Beratungsstellen" ist dabei weit gefasst und meint insbesondere das Beratungsangebot öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen. Deren Aufgabe ist es, Opfern häuslicher Gewalt - in Form intervenierender Sozialarbeit - zur Seite zu stehen. Darüber hinaus sollen gemeinsam mit ihnen Lösungen gesucht werden, wie die persönliche Situation verbessert und eine von Gewalt geprägte Beziehung beendet werden kann. Gutjahr wies darauf hin, dass in vielen NRW-Kommunen bereits Projekte zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen existierten und gute Ergebnisse hervorgebracht hätten. Auch die kommunalen Gleichstellungsstellen sind in diesen Beratungsprojekten beteiligt.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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