Wenn Ganztagsschule, dann für alle Kommunen in NRW

Städte- und Gemeindebund NRW gegen Abwälzung der Personalkosten auf Städte und Gemeinden

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.12.2002

Zur Verbesserung des Bildungssystems in NRW ist der Ausbau von Ganztagsschulen sinnvoll und geboten. An der bisherigen Konzeption des Landes ist lediglich zu begrüßen, dass bis zum Jahr 2007 zusätzlich 800 Lehrer nachmittags eingesetzt werden sollen. Darauf hat heute in Düsseldorf Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, bei einem Gespräch mit Staatskanzleichef Wolfram Kuschke und Landesbildungsministerin Ute Schäfer hingewiesen. "Bei dem vom Land beabsichtigten Ausbau der Grundschulen zu offenen Ganztags-Grundschulen handelt es sich jedoch im Wesentlichen um nichts anderes als um den qualifizierten Ausbau bestehender Betreuungsprogramme", rügte Schneider.
 
Die Konzeption des Landes verdiene daher nicht den Namen "offene Ganztagsschule". Sie leide unter gravierenden inhaltlichen Mängeln und müsse dringend nachgebessert werden. Insbesondere müsse die Zahl der zusätzlichen Lehrerstellen deutlich aufgestockt werden, weil die 800 Stellen sich auf gut 2.400 Schulen verteilen. Dies sei eine "unzureichende Maßnahme zur Steigerung der Qualität des Bildungssytems" im Rahmen einer offenen Ganztagsschule.
 
Erforderlich sei ein pädagogisches Gesamtkonzept, welches sich auf den Vormittag wie auf den Nachmittag erstrecke. Daraus folge zugleich die personelle Zuständigkeit des Landes für den Nachmittagsbereich. Ein "gestückeltes Konzept" werde keinesfalls dem Wunsch nach höherer Qualität des Bildungssystems gerecht. Erforderlich sei zudem eine Rhythmisierung des Unterrichtes in dem Sinne, dass Lehrer und Lehrerinnen ihren Unterricht auch in die Nachmittagsstunden verlegen.

Nicht hinzunehmen sei, dass die Personalverantwortung für den Nachmittagsbereich ausschließlich bei den Kommunen liegen soll. "Damit weicht das Land die bisherige Trennlinie zwischen inneren und äußeren Schulangelegenheiten gänzlich auf", machte Schneider deutlich. Zudem wolle das Land zu den Personalkosten von 1.230 € pro Schüler und Jahr lediglich 820 € beisteuern. Den Rest sollen Kommunen und Eltern aufbringen. "Eine solche Konzeption können wir nicht hinnehmen. Für das Personal muss das Land aufkommen. Entsprechend der gesetzlichen Aufgabenverteilung sind die Kommunen für die Sachkosten und das Land für die Personalkosten zuständig", stellte Schneider klar.

Ebenso wenig akzeptabel aus kommunaler Sicht sei der Ansatz des NRW-Bildungsministeriums, zunächst nur solchen Städten und Gemeinden die Möglichkeit zum Ausbau von Grundschulen zu offenen Ganztagsschulen zu geben, die über einen kommunalen Hort verfügen. Nur auf 89 NRW-Kommunen treffe dies zu. Somit würden die Entwicklungen im Schulwesen an der Mehrzahl der 396 NRW-Kommunen zunächst vorbeilaufen. "Dies wäre ein Schritt in die falsche Richtung", betonte Schneider. Im übrigen sei höchst zweifelhaft, ob es überall gelingen werde, Horte aufzulösen. Besonders in sozialen Brennpunkten erfüllten diese eine wichtige Aufgabe. Zudem gebe es keinen Grund, die Jugendhilfe-Mittel, aus denen bisher die Horte bezahlt werden, nun dem Bereich Schule zuzuschlagen. Jugendhilfe habe einen eigenen sozialen und pädagogischen Auftrag.
 
Noch weniger hinnehmbar wäre, wenn Bundeszuschüsse zum Ausbau der Ganztagsschulen - für NRW sind 914 Mio. € jährlich vorgesehen - nur diejenigen Kommunen erhielten, die eine offene Ganztagsschule einrichten. Da dies nach Auffassung des NRW-Bildungsministeriums nur wenigen Kommunen vorbehalten bleibe, bestehe die Gefahr, dass Bundesmittel in NRW ungerecht verteilt würden.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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