Weg frei für integrierte Parkraumkonzepte

Legalisierung der „Brötchentaste“ und Freigabe der Parkgebühren stärkt kommunale Selbstverwaltung in NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 03.12.2003

Als Gewinn für Kommunen und Bürger wertet der Städte- und Gemeindebund NRW die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat eine Modernisierung der Regelungen zu den Parkgebühren beschlossen. Damit ist Städten und Gemeinden künftig freigestellt, in welcher Höhe und für welche Parkdauer sie Parkgebühren erheben.
 
„Der Gesetzgeber hat eine Forderung des Städte- und Gemeinde-bundes NRW umgesetzt“, würdigte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes Dr. Bernd Jürgen Schneider heute in Düsseldorf diesen Reformschritt: „Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen waren Vorreiter bei der bürger- und wirtschaftsfreundlichen Regelung der Parkgebühren.“ Diese hätten im Rahmen von Pilotversuchen eine so genannte Brötchentaste installiert, welche kostenfreies Parken in der ersten Viertel- oder halben Stunde ermöglicht. Der Städte- und Gemeindebund NRW habe sich bei Bund und Land stets für eine Neuregelung eingesetzt. Ziel sei es gewesen, dass Kommunen ihre Innenstädte und Ortskerne auch für Pkw-Fahrer attraktiver machen können.
 
Positiv sei vor allem, dass mit der Reform ein Stück unnötiger Reglementierung wegfalle, merkte Schneider an. Im Hinblick auf die allgemeinen Bestrebungen zur Deregulierung seien weit reichende Vorgaben, wie sie in der alten Straßenverkehrsordnung enthalten waren, nicht mehr zeitgemäß. Die Befürchtung, Städte oder Gemeinden nutzten die neue Freiheit zu einer drastischen Erhöhung der Parkgebühren, sei völlig unbegründet: „Jede Kommune weiß selbst, welche Gebühren den Bürgern und dem örtlichen Einzelhandel zuträglich sind.“ Flächendeckend habe sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Bürger und Bürgerinnen nicht durch allzu hohe Parkgebühren von Fahrten in die Innenstadt abgeschreckt werden sollten. Ausdrücklich habe der Gesetzgeber die Fähigkeit der Kommunen anerkannt, Einzelinteressen und Gemeinwohl in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen.
 
„Das Vertrauen des Gesetzgebers in das Verantwortungsbewusstsein und die Bürgerfreundlichkeit der Städte und Gemeinden ist für uns Bestätigung und Ansporn zugleich“, so Schneider. Zum einen Bestätigung, weil es gerade die Städte und Gemeinden gewesen seien, die eine Flexibilisierung in Richtung bürgernaher Lösungen gefordert hätten. Des Weiteren Ansporn, weil der jetzt gewährte Spielraum die Möglichkeit durchdachter Parkraum-Konzepte eröffne. Allein Kurzzeit-Parken zu begünstigen, greife zu kurz. Es müsse auch sichergestellt sein, dass die Innenstädte nicht durch „Parkplatz-Hopping von Brötchentaste zu Brötchentaste“ verstopft und in ihrer Attraktivität beeinträchtigt würden.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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