Voraussetzungen für Rechtsanspruch auf Ganztag nicht gegeben

Hauptgeschäftsführer Christof Sommer im Gespräch mit der WAZ

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 29.04.2021

Die WAZ berichtet am 28. April über die Pläne der Bundesregierung, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule einzuführen. Dazu Hauptgeschäftsführer Christof Sommer:

"Dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztag vorlegt, zeugt von magischem Denken. In NRW wäre das bis 2025 schlichtweg nicht umsetzbar.

Die Kommunen bauen schon seit Jahren unter Hochdruck die Schulen für Ganztagsangebote aus, der Bedarf ist seit 2010 um zwei Drittel gestiegen. Ein Rechtsanspruch würde einen zusätzlichen Boom auslösen.

Um dem gerecht zu werden, haben wir weder das Personal, noch die Räumlichkeiten. Auch bei der Finanzierung klaffen riesige Lücken. Ich warne davor, Erwartungen zu wecken, die wir nicht erfüllen können."

Der Bericht der WAZ in voller Länge.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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