Vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für den Ausbau der Kinderbetreuung

Pressemitteilung von Städte- und Gemeindebund NRW, Städtetag NRW sowie Landkreistag NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 21.07.2009

Die Kommunen in NRW fordern, dass das Land ihnen die erheblichen Millionenbeträge des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige in vollem Umfang zur Verfügung stellt. Nach den aktuell vorliegenden Vorschlägen der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz ist zu befürchten, dass von den 2009 vorgesehenen rund 21,9 Millionen Euro des Bundes für Betriebskosten kein Euro zusätzlich bei den Kommunen ankommen wird, erklärten heute der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW.

Die Bundesmittel seien durch den Landeshaushalt 2009 nicht an die Kommunen weiter­geleitet worden, sagten Monika Kuban, stellvertretende Geschäftsführerin des Städtetages NRW, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW und Ernst Giesen, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW. Vielmehr habe das Land nach eigenen Angaben den Bundeszuschuss in den Gesamttopf des Gemeindefinanzierungs­gesetzes fließen lassen wollen. Schon dadurch wären bei den Kommunen gemäß ihrem Anteil an diesem Topf zwar nicht alle Bundesmittel, aber wenigstens rund fünf Millionen Euro angekommen.

„Jetzt hat die nordrhein-westfälische Landesregierung einen Entwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2010 vorgelegt, in dem die Bundesmittel komplett ausgeklammert werden. Wir befürchten daher, dass sich das Land den Bundes­zuschuss nunmehr vollständig in die eigene Tasche stecken will. Das wäre ein eindeutiger Verstoß gegen die Bund-Länder-Vereinbarung über den Ausbau der Kinderbetreuung“, so Kuban, Klein und Giesen.

Ein solches Vorgehen der Landesregierung stünde auch in eindeutigem Widerspruch zu den erheblichen Anstrengungen des Landes beim Ausbau der Betreuung der unter Dreijährigen. Das sei nicht zuletzt deshalb zu kritisieren, weil die Landesregierung die Kommunen gleichzeitig für eine vorzeitige Umsetzung des Rechtsanspruchs für Zweijährige in Nordrhein-Westfalen bereits ab 2010 gewinnen wolle.

Die Städte, Kreise und Gemeinden haben die wesentlichen Entscheidungen für das Kinderbildungsgesetz gemeinsam mit dem Land getragen. „Wir sehen uns auch weiter als zuverlässige Partner bei der Weiterentwicklung Nordrhein-Westfalens zum familienfreundlichsten Bundesland. Aber wir erwarten einen fairen Umgang miteinander und das schließt ein, dass Zusagen eingehalten werden. Wir fordern deshalb, dass die Bundesmittel für die Betriebskosten im Nachtragshaushalt zugunsten der Kommunen zusätzlich veranschlagt werden. Das Land darf den Kommunen die ihnen zustehenden Mittel des Bundes nicht verweigern“, erklärten Kuban, Klein und Giesen abschließend.

Zum Hintergrund:

Für das Jahr 2009 stellt der Bund rund 21,9 Millionen Euro für die Betriebskosten der Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder zur Verfügung. Bis zum Jahr 2013 werden die vom Bund für NRW zur Verfügung gestellten Mittel gemäß einer Bund-Länder-Vereinbarung weiter anwachsen und ab 2014 jährlich 150 Millionen betragen. Erhalten sollen das Geld die Kommunen. Bund und Länder haben ausdrücklich vereinbart, dass die Bundesmittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen gewährt der Bund neben den Geldern für Betriebskosten aus einem Sondervermögen Investitionsmittel für den Ausbau der Zahl der Betreuungsplätze.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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