Verfassungsklage gegen Flüchtlingsaufnahmegesetz

Städte und Gemeinden fordern 460 Millionen Mark Kostenerstattung für Asylbewerber und bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 17.02.1998

127 Städte und Gemeinden des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes sind entschlossen, gegen das Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes Verfassungsbeschwerde einzulegen. Grund ist das Auslaufen der Kostenerstattung für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge zum Jahresende 1997 sowie die ungenügende Übernahme der Kosten für abgelehnte Asylbewerber durch das Land.
 
Schützenhilfe erhalten die nordrhein-westfälischen Kommunen durch ein vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund in Auftrag gegebenes Gutachten der Professoren Schoch (Freiburg) und Wieland (Bielefeld). Danach ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz verfassungswidrig. Städte und Gemeinden - so die Gutachter - haben einen Anspruch gegenüber dem Land auf Finanzausstattung, die den übertragenen Aufgaben angemessen ist. Der Einwand des Landes, es sei finanziell dazu nicht in der Lage, ist unzulässig. Das Land darf nicht zu Lasten fremder Kassen entscheiden.

"Wir wissen, daß auch das Land kein Geld hat und der Bund sich seinen Verpflichtungen entzieht. Trotzdem kann es nicht angehen, daß den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden jährlich 460 Millionen Mark vorenthalten werden", beklagte NWStGB-Präsident Bürgermeister Reinhard Wilmbusse heute in Düsseldorf. Die Verfassungsbeschwerde sei deshalb für die vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund vertretenen Kommunen der "letzte Ausweg", um die Kosten für die gesamtstaatliche Aufgabe der Unterbringung, Versorgung sowie Rückführung von Flüchtlingen und Asylbewerbern erstattet zu bekommen.
 
Mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde hofft der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund zu erreichen:

  • Weiterzahlung der Landespauschale für die rund 30.000 unterstützungsberechtigten bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge in Nordrhein-Westfalen bis zur Rückkehr in ihre Heimat
  • volle Übernahme der Kosten für die 2.700 sogenannten Sonderkontingentflüchtlinge - Bürger aus Bosnien-Herzegowina mit psychischen Störungen und angeschlagener Gesundheit - ohne zeitliche Begrenzung
  • Übernahme der Kosten für abgelehnte Asylbewerber für die tatsächliche Dauer ihres Aufenthaltes in Nordrhein-Westfalen oder zumindest für die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 23,6 Monaten. Bisher zahlt das Land nur für 4 Monate.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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