Unterhaltsvorschuss darf Kommunen nicht belasten

Städte- und Gemeindebund NRW fordert höheren Landesanteil bei Kostenerstattung und stärkeres Engagement des Bundes

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 26.04.2017

Das Land muss seinen Anteil am Unterhaltsvorschuss deutlich erhöhen, um die Kommunen vor einer Mehrbelastung aus der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu schützen. Dies hat das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW heute in Düsseldorf gefordert. "Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses auf Jugendliche bis 18 Jahre ist sozialpolitisch vertretbar, darf aber nicht auf Kosten der Kommunen realisiert werden", erklärte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider.

Unterhaltsvorschuss wird an alleinstehende Eltern gezahlt, wenn der andere Elternteil den Unterhalt, zu dem er oder sie verpflichtet ist, nicht leistet. Bisher ist diese Zahlung auf 72 Monate begrenzt und kann nur bis zum 12. Lebensjahr gewährt werden. Mit der anstehenden Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes soll die zeitliche und altersmäßige Begrenzung entfallen. Dazu will der Bund seinen Anteil an der Kostenübernahme von 33,5 auf 40 Prozent erhöhen.

"Tatsächlich werden die Kosten für die NRW-Kommunen auf das Doppelte steigen, das heißt von rund 50 Mio. Euro auf gut 100 Mio. Euro jährlich", warnte Schneider. Derzeit übernehme das Land NRW von den Kosten, die nicht vom Bund gedeckt werden, lediglich ein Fünftel. Vier Fünftel müssten die Städte und Gemeinden tragen. "Der kommunale Kostenanteil muss auf unter 40 Prozent gesenkt werden", forderte Schneider. Sonst werde die jugendpolitisch wünschenswerte Reform des Unterhaltsvorschusses für die Kommunen nicht mehr akzeptable Wirkungen entfalten.

Ebenso müssten Eltern, die sowohl Anspruch auf SGB II-Leistungen nach Hartz IV als auch auf Unterhaltsvorschuss hätten, von Doppelbürokratie befreit werden. Derzeit müssen Betroffene - rund 86 Prozent aller Unterhaltsvorschuss-Beziehenden - bei zwei Verwaltungen die Leistungen beantragen. Nach dem neuen Unterhaltsvorschussgesetz sollen künftig Hartz IV-Leistungen und Unterhaltsvorschuss einheitlich von der Arbeitsagentur gewährt werden - allerdings nur bei Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren. "Dieses sinnvolle Verfahren muss auf alle Kinder ausgedehnt werden", legte Schneider dar. In der Konsequenz hieße dies, dass der Bund seinen Anteil am Unterhaltsvorschuss noch einmal aufstocken müsste.

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Unterhaltsvorschuss-Gesetzesnovelle sei die finanzielle Entwicklung bei allen Beteiligten des Verfahrens zu überprüfen, machte Schneider deutlich. Sollte sich herausstellen, dass die Kommunen finanziell stärker belastet würden als nach dem alten Verfahren, müssten die Mehrkosten von Land und Bund erstattet werden - auch rückwirkend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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