Testen ohne Ausnahme

Städte und Gemeindebund befürwortet Corona-Testpflicht an Schulen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 30.03.2021

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sich dafür ausgesprochen, Corona-Tests an Schulen für die Zeit nach Ostern verbindlich zu machen. "Alle sind sich einig, dass wir auch in Pandemie-Zeiten den Präsenzbetrieb an Schulen im Interesse der Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich und verantwortbar aufrechterhalten wollen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Christof Sommer, heute in Düsseldorf. "Gerade bei den stark steigenden Infektionszahlen junger Menschen müssen wir dann aber konsequent alle Instrumente nutzen, die einen sicheren Schulbetrieb ermöglichen."

Die Einhaltung der Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen, das konsequente Tragen medizinischer Masken, regelmäßiges Lüften und die Teilung von Klassen könnten das Ansteckungsrisiko zwar deutlich vermindern. "Am besten ist es aber, wenn sich infektiöse Personen erst gar nicht in der Schule aufhalten", so Sommer. Dies könne mit Testungen relativ zuverlässig erreicht werden, vorausgesetzt, wirklich alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie sonstiges Schulpersonal lassen sich regelmäßig testen.

Da der Selbsttest mit keinerlei gesundheitlichen Risiken verbunden ist, sei eine Teilnahmepflicht auch zumutbar. "In einer Situation wie dieser mit Zehntausenden von Toten und steigenden Fallzahlen darf das Interesse an der Geheimhaltung des eigenen Gesundheitszustandes nicht höher gewichtet werden als der Infektionsschutz", erklärte Sommer. Zweifel, ob es eine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Testpflicht gebe, lässt der Städte- und Gemeindebund nicht als Einwand gelten. Sommer: "Notfalls muss eben eine klare Rechtsgrundlage geschaffen werden."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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