Steuereinnahmen nutzen für Flüchtlingsintegration

Städte- und Gemeindebund NRW fordert Weiterleitung der Bundesmittel an Kommunen als Hauptakteure der Integration

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.05.2016

Der in der aktuellen Mai-Steuerschätzung prognostizierte Zuwachs der gemeindlichen Steuereinnahmen für die nächsten Jahre ist zwar erfreulich, wird aber auf kommunaler Ebene kaum als Entlastung spürbar sein. Vielerorts wird der Zuwachs bereits durch bestehende Finanzierungslasten aufgezehrt werden. Allein der Investitionsrückstand im kommunalen Infrastrukturbereich beträgt über 132 Milliarden Euro.

Erst recht aber werden die Mehreinnahmen die Kommunen nicht in die Lage versetzen können, künftige finanzielle Herausforderungen wie die Flüchtlingsintegration aus eigener Kraft wirksam anzugehen. "Hier sind die Mehreinnahmen nur ein Tropfen auf den heißen Stein", kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf die Zahlen.

Stattdessen müssen die erwartungsgemäß ebenfalls weiter steigenden Steuereinnahmen von Bund und Ländern in den kommenden Jahren dazu verwendet werden, die Integration der Flüchtlinge in Deutschland voranzubringen. "Wir müssen die Gunst der Stunde und die ausreichend vorhandenen Ressourcen nutzen, die Städte und Gemeinden bei ihrer Integrationsarbeit zu unterstützen" macht Schneider deutlich.

Bereits jetzt stünden die Haushalte vieler NRW-Kommunen vor dem Kollaps. Allein die Unterbringung der Flüchtlinge habe viele Millionen Euro Mehrkosten verursacht, deren Erstattung noch ausstehe. "Wenn wir den Kommunen jetzt noch die Kosten der Integration aufbürden, rutschen sie unrettbar ins Defizit", warnte Schneider.

Mittlerweile sei allen klar, dass die Eingliederung von weit über einer Million Zuwanderer aus anderen Kulturkreisen immense Kosten verursachen werde. Fachleute gingen von einem zweistelligen Milliardenbetrag aus, der jedes Jahr aufzubringen sei. "Daher dürfen die Steuereinnahmen nicht beim Bund hängen bleiben, sondern müssen an die Kommunen fließen", betonte Schneider. Dort falle ein erheblicher Teil dieser Kosten an - beginnend bei der Schaffung zusätzlicher Plätze an Kitas, Schulen und in der Offenen Ganztagsschule einschließlich der Betreuung durch speziell geschultes Personal über die Schaffung neuen bezahlbaren Wohnraums und die Durchführung von Sprach- und Integrationskursen bis hin zur Eingliederungshilfe für Flüchtlinge mit Behinderungen.

Als Lösung vorstellbar sei eine befristete Anhebung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 7,5 Prozentpunkte. "Mit diesen Mehreinnahmen von rund zehn Mrd. Euro könnten die Städte, Gemeinden und Kreise tragfähige Integrationskonzepte umsetzen, wie sie derzeit mit Hochdruck in den Kommunen erarbeitet werden", schlug Schneider vor. Alternativ wären eine Anhebung des kommunalen Einkommensteuer-Anteils oder ein höherer Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft denkbar.

Von einer erfolgreichen kommunalen Integrationsarbeit profitierten schließlich neben den Kommunen auch die Länder und der Bund über Mehreinnahmen bei der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie über Minderausgaben bei den Kosten der Unterkunft.

Allein die Mehreinnahmen von Bund und Ländern in den nächsten Jahren belaufen sich nach der aktuellen Prognose der Steuerschätzer auf Werte zwischen 4,4 Milliarden Euro in 2016 und 10,7 Milliarden Euro in 2020.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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