Standortschließung nicht ohne Konversionsprogramm

Betroffene Kommunen benötigen passgenaue Hilfen

StGB NRW-Pressemitteilung
Moers, 15.03.2001

Die von der Bundesregierung beschlossene Aufgabe und Reduzierung von Bundeswehrstandorten betrifft in Nordrhein-Westfalen fast ausschließlich Kommunen im ländlichen Raum. "Die Bundeswehr zieht sich damit weitgehend aus der Fläche zurück", warnte heute der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Albert Leifert, auf einer Sitzung des Präsidiums in Moers. Für den kommunalen Spitzenverband sei nicht hinzunehmen, dass das Bundesverteidigungsministerium in seinem Standortkonzept wirtschaftsstrukturelle Folgen für die betroffenen Kommunen gegenüber militärischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten unzureichend berücksichtigt.
 
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die betroffenen Standortkommunen bei ihren Gesprächen mit dem Bundesverteidigungsministerium unterstützt. Stets wurde dabei die Auffassung vertreten, Standortentscheidungen müssten strukturpolitisch verträglich sein und die Bundeswehr müsse auch künftig in der Fläche präsent bleiben. "Die Standortgemeinden haben ein Anrecht auf Zukunftssicherheit der Standortentscheidung", betonte Leifert. Planungssicherheit sei Voraussetzung für den Erhalt sozialer, schulischer und kultureller Angebote sowie sonstiger Infrastruktur-Einrichtungen.
 
Nordrhein-Westfalen ist nach Bayern von dem Standortkonzept am stärksten betroffen. Die Landesregierung habe es nicht vermocht, die Interessen des bevölkerungsreichsten Bundeslandes in Berlin angemessen zu vertreten, rügte Leifert. Die Standorte, die entweder ganz geschlossen werden oder drastische Reduzierungen zu verkraften haben, liegen im Wesentlichen außerhalb der Ballungsräume – geografisch gesehen in einer Spange vom Niederrhein über das Münster- und Sauerland bis nach Lippe.
 
Dabei bilden die Zahlen, die im aktuellen Standortkonzept aufgelistet sind, die Auswirkungen auf die jeweilige Standortgemeinde nicht annähernd ab. So können etwa die Orte Rheine und Hörstel nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Insgesamt sinkt hier die Zahl der Dienstposten von 4.371 auf 1.243.
 
Betrachtet man den Abbau von Dienstposten im Verhältnis zur Einwohnerzahl, ist die Gemeinde Augustdorf weit stärker betroffen als Rheine/Hörstel. Dort ebenso wie in der Stadt Dülmen kam die Entscheidung über die Reduzierung völlig überraschend, weil sie selbst unter militärischen Gesichtspunkten kaum nachvollziehbar ist.

Ähnlich unerwartet kam die Standortschließung für die Stadt Goch. Dort stand bereits 1994 die Schließung der Kaserne zur Debatte. Dies konnte jedoch verhindert werden. Die jetzt beschlossene Aufgabe des Standortes Goch ist für die Stadt lediglich der Schlusspunkt einer jahrelangen Ausdünnung. Rechnet man den Weggang der ausländischen Streitkräfte hinzu, ist Goch eine der am stärksten von der Standortschließung betroffenen Kommunen.
 
Grundsätzlich erkennt der Städte- und Gemeindebund die Notwendigkeit einer Strukturreform der Bundeswehr und des damit einhergehenden Truppenabbaus an. Dies ergebe sich als Konsequenz aus der veränderten Sicherheitslage in Deutschland und Europa, so Leifert. Der Verband unterstütze nachdrücklich die Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung, Standortschließungen und -reduzierungen mit einem Konversionsprogramm zu begleiten. Damit ließen sich die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und kommunale Finanzen begrenzen und rascher Folgenutzungen für aufgegebene Militär-Standorte entwickeln.

  • Umgehend sind verlässliche Zeitpläne für Schließung der Standorte und Reduzierung der Truppenstärke wie auch für die weitere Entwicklung der Standortverwaltungen und Truppenübungsplätze aufzustellen
  • Freiwerdende Liegenschaften sind zu veräußern – jedoch nicht zu maximalen Wertvorstellungen, sondern zu einem Preisniveau, das Investoren den Erwerb überhaupt erst möglich macht
  • Die örtlichen Organisationseinheiten des Bundes müssen ausreichend Vollmacht für Verkaufsverhandlungen erhalten und sich eine regionale Sichtweise zu Eigen machen, damit der Konversionsprozess effizient und zeitgerecht umgesetzt werden kann


"Für die betroffenen Kommunen und Regionen fordern wir Konversions-Konferenzen oder Arbeitsgruppen zur Konversion, in denen Bund und Land durch Beratung und Kooperation ihren Beitrag leisten", sagte Präsident Leifert. Nur dadurch würden Planungsverfahren, die gezielt auf das Freiwerden von Liegenschaften abgestimmt sind, möglich. "Wir erwarten ferner, dass das Land - wie in den Konversionsrunden der vergangenen zehn Jahre - die anstehenden Konversionsprozesse durch Strukturfördermittel angemessen unterstützt."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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