Sparpotenziale ausgeschöpft

Finanzsituation der NRW-Städte und -Gemeinden kritisch - Kürzungen unvermeidlich - Gemeindefinanzreform tut not

StGB NRW-Pressemitteilung
Drensteinfurt, 27.06.2001

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen vor kaum lösbaren Finanzproblemen. Trotz jahrelanger konsequenter Sparpolitik, die einen dramatischen Rückgang der Investitionen und einem Abbau von mehr als 30.000 Stellen zur Folge hatte, sind Schulden von mehr als 5,7 Mrd. DM aufgelaufen. Diese müssen mittelfristig abgebaut werden. Gleichzeitig drohen den Kommunen in den kommenden Jahren massive Mindereinnahmen aufgrund der Steuerreform.
 
Darauf hat heute in Drensteinfurt der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Albert Leifert, hingewiesen. Allein aus der Steuerreform 2000 ergeben sich in diesem Jahr 2001 Steuerausfälle von 1,9 Mrd. DM, die ab 2005 auf rund 3 Mrd. DM jährlich ansteigen. "Damit ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht", warnte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes in NRW, der 359 Städte und Gemeinden mit insgesamt 9,4 Mio. Einwohnern vertritt.
 
Weitere Steuerausfälle drohen insbesondere aus der Kindergeld-Erhöhung zum 01.01.2002 für das erste und zweite Kind (ab 2002: 250 Mio. DM jährlich) sowie aus der Begünstigung der privaten Altersvorsorge (ab 2003 rund 250 Mio. DM jährlich mit steigender Tendenz)
 
"Wir müssen den strikten Sparkurs der vergangenen Jahre fortsetzen und intensivieren. Doch gleichzeitig 5,7 Mrd. DM Altschulden abzubauen, die Steuer-Mindereinnahmen zu verkraften, Schulen zu bauen und zu sanieren sowie Vorsorge zu treffen für künftige Reformmaßnahmen - das ist nahezu unmöglich", so die Einschätzung Leiferts.
 
Höhere Schlüsselzuweisungen 2002


Um den Städten und Gemeinden ein Minimum an Gestaltungsfreiheit zu belassen, müsste das Land im Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 die Schlüsselzuweisungen um 4,2 Prozent erhöhen - exakt die Steigerungsrate der für den Gemeindefinanzausgleich verfügbaren Steuer-Einnahmen. Leifert: "In Zeiten sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben - vor allem in den Bereichen "Schule" und "Soziales" - darf es keine Abstriche bei den Schlüsselzuweisungen geben. Sie sind für die betroffenen Städte und Gemeinden unverzichtbar."

Die Absicht der Landesregierung, auch im Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 gut 325 Mio. DM im Bereich Asyl zu Gunsten des Landes abzuzweigen, nannte Leifert einen "unvertretbaren Eingriff in die Kommunalfinanzen". Die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen sei eindeutig eine Aufgabe des Landes und keine kommunale Aufgabe. Diese Kostenverlagerung sei deshalb besonders kritikwürdig, weil sich das Land bereits aus der Finanzierung von Kriegsflüchtlingen vollständig zurückgezogen habe.
 
Gleichzeitig lehne es das Land noch immer ab, länger als für vier Monate nach rechtskräftiger Ablehnung die Kosten für AsylbewerberInnen zu tragen. Allein hierdurch entstünden den NRW-Kommunen Kosten von rund 460 Mio. DM jährlich. Von den Gesamtkosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich von derzeit 1,3 Mio. DM entfallen damit gut 60 Prozent (785 Mio. DM) auf die Ebene der Städte und Gemeinden. "Das ist weder sachlich gerechtfertigt noch für die Gemeinden finanziell verkraftbar", rügte Leifert. Deshalb sei das Land in der Pflicht, diese Befrachtung abzuschaffen.
 
Schulfinanzierung

Der Städte- und Gemeindebund NRW steht einer allgemeinen Schulpauschale, wie sie im Gemeindefinanzierungsgesetz 2002 vorgesehen ist, positiv gegenüber. Bei den Verteilungskriterien müsse jedoch der spezifische Bedarf des ländlichen Raumes berücksichtigt werden, machte Leifert deutlich. Dies sei nur der Fall, wenn zwar der größere Teil des Geldes (75 Prozent) nach Anzahl der SchülerInnen, ein Viertel aber nach Anzahl der Schulen in einer Kommune vergeben werde. Angesichts der Finanzprobleme in den Verwaltungshaushalten dürfe eine Schulpauschale weder auf Kosten der Schlüsselmasse gezahlt werden noch unter Einbeziehung der bisherigen Bedarfszuweisung für überdurchschnittlich hohe Schülerfahrkosten.
 
Eine Abschaffung dieser Bedarfszuweisung, die vollständig den kreisangehörigen Kommunen zu Gute kommt (Kreise: 11 Mio.DM; kreisangehörige Städte und Gemeinden: 24 Mio.DM DM) sei angesichts des objektiv vorhandenen Bedarfs "weder sachlich gerechtfertigt noch für die betroffenen Gemeinden finanziell verkraftbar.", so Leifert. Er forderte die Landesregierung auf, diese Bedarfszuweisung auch im GFG 2002 ungeschmälert fortzuführen.
 
Gemeindefinanzreform


Bund und Land sind gefordert, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden die überfällige Gemeindefinanzreform in Angriff zu nehmen. Vor allem müsse - so die Analyse Leiferts - die Finanzverantwortung der einzelnen Ebenen gestärkt werden. Das Verhältnis von Aufgaben und Finanzausstattung müsse für die Städte und Gemeinden wieder ins Lot gebracht werden. Der Bund dürfe nicht weiter staatliche Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagern, ohne dass die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
 
Zur Stärkung der Steuerkraft, zur Verstetigung des Steuer-Aufkommens sowie zur Verbesserung der Haushalt- und Finanzautonomie der Kommunen sei die Gewerbesteuer dringend zu modernisieren, so der StGB NRW-Präsident. Zudem müsse man darüber nachdenken, den Kommunen für ihren Anteil an der Einkommensteuer ein begrenztes Hebesatz-Recht einzuräumen. Dies lasse die Verfassung zu.

"Wenn sich die Bürger und Bürgerinnen einer Gemeinde trotz kritischer Finanzsituation für den Bau einer modernen Sportanlage oder einer Stadthalle aussprechen, dann ist es im Sinne von Selbstverantwortung zu rechtfertigen, die Mehrkosten durch eine entsprechende Erhöhung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommensteuer zu finanzieren", stellte Leifert klar.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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