Sparpotenziale aufgebraucht

Finanzsituation der Städte und Gemeinden immer kritischer - Leistungskürzungen unvermeidlich

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 28.02.2001

Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stehen vor kaum lösbaren Finanzproblemen. Trotz jahrelanger konsequenter Sparpolitik, die einen dramatischen Rückgang der Investitionen und einem Abbau von mehr als 30.000 Stellen zur Folge hatte, sind Schulden von mehr als 5,7 Mrd. DM aufgelaufen. Diese müssen mittelfristig abgebaut werden. Gleichzeitig drohen den Kommunen in den kommenden Jahren trotz guter Konjunktur massive Mindereinnahmen aufgrund der Steuerreform.
Darauf hat heute in Düsseldorf der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Albert Leifert, hingewiesen. Allein aus der Steuerreform 2000 ergeben sich in diesem Jahr 2001 Steuerausfälle von 1,9 Mrd. DM, die ab 2005 auf rund 3 Mrd. DM jährlich ansteigen. "Damit ist noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht", warnte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes in NRW, der 359 Städte und Gemeinden mit insgesamt 9,4 Mio. Einwohnern vertritt.
 

Weitere Steuerausfälle drohen:

  • Aus der Versteigerung der UMTS-Lizenzen rund 500 Mio. DM jährlich bei der Gewerbe- und Körperschaftsteuer
  • aus der Einführung der Entfernungspauschale rund 60 Mio. DM jährlich
  • aus der geplanten Kindergeld-Erhöhung (30 DM pro Kind) gut 300 Mio. DM jährlich
  • aus der Begünstigung der privaten Altersvorsorge ab 2003 rund 250 Mio. DM jährlich
  • aus der Einführung einer altersunabhängigen Grundsicherung rund 300 Mio. DM jährlich


"Wir müssen den strikten Sparkurs der vergangenen Jahre fortsetzen und noch intensivieren. Doch gleichzeitig 5,7 Mrd. DM Altschulden abzubauen, die Steuer-Mindereinnahmen zu verkraften, Schulen zu bauen und zu sanieren sowie Vorsorge zu treffen für künftige Reformmaßnahmen - das ist nahezu unmöglich", so die Einschätzung Leiferts.

Um den Städten und Gemeinden ein Minimum an Gestaltungsfreiheit zu belassen, sei es unerläßlich, die Schlüsselzuweisungen des Landes von Kürzungen zu verschonen. Leifert: "In Zeiten sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben - vor allem in den Bereichen Schule und Soziales - darf es bei den Schlüsselzuweisungen keine Abstriche geben. Sie sind für die betroffenen Städte und Gemeinden allzu wichtig."
 
Die Absicht der Landesregierung, auch im Gemeindefinanzierungsgesetz 2001 gut 325 Mio. DM im Bereich Asyl zu Gunsten des Landes abzuzweigen, nannte Leifert einen "unvertretbaren Eingriff in die Kommunalfinanzen". Eine solche stetige und ständige Strangulierung der kommunalen Finanzen durch Land und Bund hindere die Städte und Gemeinden an der Erfüllung wichtiger Aufgaben wie beispielsweise Bau und Sanierung von Schulen.

Die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen sei eindeutig eine Aufgabe des Landes und keine kommunale Aufgabe. Diese Kostenverlagerung sei deshalb besonders kritikwürdig, weil sich das Land bereits aus der Finanzierung von Kriegsflüchtlingen vollständig zurückgezogen habe.

Gleichzeitig lehne es das Land noch immer ab, länger als für 4 Monate nach rechtskräftiger Ablehnung die Kosten für Asylbewerber zu tragen. Allein hierdurch entstünden den Kommunen Kosten von rund 460 Mio. DM jährlich. Von den Gesamtkosten im Asyl- und Flüchtlingsbereich von derzeit 1,3 Mio. DM entfallen damit gut 60 Prozent (785 Mio. DM) auf die Ebene der Städte und Gemeinden. "Das ist weder sachlich gerechtfertigt noch für die Gemeinden finanziell verkraftbar", rügte Leifert. Deshalb sei das Land in der Pflicht, diese Befrachtung abzuschaffen und die frei werdenden Mittel auf die Schlüsselmasse zu übertragen.
 
Problematisch ist ferner der Vorschlag der Landesregierung, die nicht in Kasernen wohnenden Angehörigen der ausländischen Streitkräfte nicht mehr in die Berechnung der Schlüsselzuweisung einzubeziehen. In einer Reihe von Städten - etwa Paderborn und Detmold - nimmt die Zahl solcher Bürger eher zu. Im übrigen verursachen sie dieselben finanziellen Aufwendungen wie gewöhnliche deutsche Einwohner.
 
Unstreitig, sei, dass mann aus der Abwanderung der ausländischen Streitkräfte und ihrer Angehörigen Konsequenzen ziehen müsse, so Leifert. Der Städte- und Gemeindebund NRW schlägt daher vor, die Zahl der Angehörigen ausländischer Streitkräfte noch einmal zu ermitteln und bis zum Jahr 2005 festzuschreiben. In der Zwischenzeit können sich die betroffenen Städte und Gemeinden auf Änderungen vorbereiten.
 
Kürzungen der Zuweisungen an die Landschaftsverbände von jährlich 310 Mio. DM im Rahmen der Übertragung des Straßenbaus lehnten die Städte und Gemeinden rigoros ab. Damit verlasse das Land die Vereinbarung, wonach diese Aufgabenübertragung für keine Seite mit Vorteilen verbunden sein dürfe. Im Übrigen, so Leifert, betrage der Zuschussbedarf nach dem Rechnungsergebnis für das Jahr 2000 lediglich knapp 270 Mio. DM.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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