Sparkassen unverzichtbar in der NRW-Bankenlandschaft

Städte- und Gemeindebund NRW erteilt Forderungen nach Privatisierung der Sparkassen eine deutliche Absage

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 01.02.2006

Bei der von der NRW-Landesregierung angekündigten Modernisierung des Sparkassengesetzes muss ein Weg beschritten werden, der die öffentlich-rechtlichen Sparkassen als eigenständige und leistungsfähige Säule des nordrhein-westfälischen Bankenwesens langfristig erhält. Diese Forderung erhob in Düsseldorf das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.

„Wer die Abschaffung der dezentralen, öffentlich-rechtlich verfassten Sparkassen in den Städten und Gemeinden fordert, gefährdet einen wesentlichen Teil der kommunalen Infrastruktur und Daseinsvorsorge“, stellte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Paderborns Bürgermeister Heinz Paus, klar. Denn es seien stets die Sparkassen, die für jedermann ein Konto vorhalten, Existenzgründungen fördern und den mittelständischen Unternehmern als Partner zur Seite stehen. Ebenso förderten die Sparkassen eine gleichmäßige wirtschaftliche Entwicklung auch abseits der Ballungszentren. Zudem leisteten hauptsächlich die Sparkassen einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung von Kunst und Kultur - durch gemeinnütziges Engagement im sozialen Bereich, in Wissenschaft und Forschung, im Umweltschutz und im Breitensport.

Damit dies auch in Zukunft gewährleistet ist, müsse sich - so Paus - die angekündigte Modernisierung des Sparkassenrechts an folgenden Leitlinien orientieren: 

  • An den Grundprinzipien des kommunalen Sparkassenwesens - öffentlicher Auftrag, Regionalprinzip und öffentliche Rechtsform - ist festzuhalten. Alle Versuche, Sparkassen zu privatisieren oder durch Ausweisung von Stammkapital die Voraussetzung für eine Privatisierung zu schaffen, sind abzulehnen.
  • Das neue Sparkassengesetz muss die Position der kommunalen Träger als Eigentümer der Sparkassen eindeutig festschreiben.
  • Die intensive Zusammenarbeit im gesamten Sparkassenverbund - besonders zwischen Sparkassen und WestLB - ist zu festigen. Zur Steigerung der Effizienz einzelner Institute ist - unter Beibehaltung dezentraler Entscheidungsstrukturen - die gemeinsame Produktentwicklung im Verbund zu intensivieren und zu beschleunigen.
  • Kooperation im Sparkassenverbund, beispielsweise zwischen Sparkassen und WestLB, darf nicht dazu führen, dass Strukturen von Verbundsparkassen - sprich: vertikale Verbünde oder Holding-Strukturen - geschaffen werden.



V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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