Sozialhilfe-Management in kommunale Hand

Modellprojekt im Kreis Aachen bringt Einsparungen

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 10.11.1997

Das System der Sozialhilfe bei der "Hilfe zum Lebensunterhalt" bestraft sparsam wirtschaftende Gemeinden. "Es fehlen die Anreize, Sozialhilfeempfänger genau zu überprüfen oder wieder in Arbeit zu bringen", rügte Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes, heute in Düsseldorf.
 
Der Grund: Die Gemeinden haben zwar die gesamte Arbeit von der Antragsannahme und Prüfung bis zur Auszahlung der Sozialhilfe. Mit den Kosten werden jedoch alle Gemeinden über die Kreisumlage gleich belastet. Die Folge ist, daß sparsames Wirtschaften einzelner kreisangehöriger Gemeinden diesen keinen Vorteil bringt. Umgekehrt werden durch Gemeinden mit großem Sozialhilfevolumen sämtliche übrigen Städte und Gemeinden des Kreises belastet.

Der NWStGB fordert die Landesregierung auf, Finanzverantwortung und Aufgaben bei der allgemeinen Sozialhilfe (daneben gibt es Eingliederungshilfe für Behinderte und Hilfe zur Pflege) auf der örtlichen Ebene zu konzentrieren. Damit dies für alle Städte und Gemeinden wirksam werden kann, muß jedoch das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geändert werden. "Wir erwarten hier vom Land rasch eine Bundesratsinitiative", erklärte Heinrichs.

In einigen Städten und Gemeinden ist dies bereits Wirklichkeit. Das Modellprojekt im Kreis Aachen beispielsweise hat die Vorteile deutlich gemacht:


  • Jede Kommune trägt nur den "eigenen" Sozialhilfeaufwand
  • Größere Sorgfalt bei der Bearbeitung von Sozialhilfe-Anträgen
  • Mehr Anreiz für kommunale Projekte "Hilfe zur Arbeit"
  • Mehr Engagement - und damit mehr Erfolg - bei der Heranziehung anderer Leistungspflichtiger (Eltern, Kinder, Arbeitsamt, Rentenversicherung)
  • wirksamere Bekämpfung des Sozialhilfemißbrauchs


Aus dem Modellprojekt des Kreises Aachen ist als vorläufiges Ergebnis zu erkennen, daß die Zahl der Widersprüche gegen Sozialhilfebescheide abgenommen hat. Ferner sind die Ausgaben für die allgemeine Sozialhilfe im ersten Jahr (1996) um 5,14 Millionen Mark auf 67,12 Millionen Mark zurückgegangen. Selbst wenn man berücksichtigt, daß durch die Pflegeversicherung ein Teil der Sozialhilfelasten weggefallen ist, kann von Einsparungen gesprochen werden.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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