Selbstverwaltung der Kommunen achten

Städte und Gemeinden in NRW brauchen Gestaltungsfreiheit und Rechtsicherheit für die kommunale Daseinsvorsorge

StGB NRW-Pressemitteilung
Emsdetten, 09.03.2004

Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden fordern von der EU den Erhalt ihrer Gestaltungsfreiheit bei der Daseinsvorsorge sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen dafür. Die Europäische Union müsse die nationale Identität ihrer Mitgliedsstaaten sowie den innerstaatlichen Aufbau und die Selbstverwaltung der Regionen und lokalen Gebietskörperschaften achten, erklärte die 1. Vizepräsidentin des Verbandes und stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen (AdR), Bürgermeisterin Maria Theresia Opladen, Bergisch Gladbach, heute in Emsdetten vor dem Präsidium des Verbandes.
 
Bei den Leistungen der Daseinsvorsorge müsse die EU die Verpflichtung an das Gemeinwohl höher bewerten als die rein am Wettbewerb orientierten Ansätze etwa der Europäischen Kommission. Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips sei sowohl die Festlegung kommunaler Leistungen zur Daseinsvorsorge - das „Ob“ - als auch die Ausgestaltung - das „Wie“ - durch die Städte und Gemeinden vorzunehmen, machte Opladen deutlich.
 
Kommunale Daseinsvorsorge gehöre zum Wesensgehalt der Kommunalen Selbstverwaltung. Sie umfasse alle Leistungen der Städte und Gemeinden für ihre Bürgerinnen und Bürger, die deren wirtschaftliches, soziales und kulturelles Wohl fördern. Solche Leistungen - so Opladen - würden flächendeckend, für jeden zugänglich, mit größter Versorgungssicherheit, unter demokratischer Kontrolle sowie unter sozialen und umweltpolitischen Gesichtspunkten erbracht.
 
„Eine Liberalisierung weiterer Bereiche kommunaler Daseinsvorsorge, insbesondere der Wasserversorgung, durch europäische Vorgaben lehnen wir ab“, stellte Opladen klar. Eine ausschließlich an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte Betrachtungsweise sei hier unangebracht. Im Mittelpunkt müssten die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Versorgungssicherheit, des gleichberechtigten Zugangs zu den Leistungen sowie ihrer sozialen und umweltpolitischen Belange stehen.
 
Aus kommunaler Sicht sei ausdrücklich zu begrüßen, dass das Europäische Parlament sich Anfang 2004 eindeutig gegen eine Liberalisierung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ausgesprochen habe. Dabei sei betont worden, dass die Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsdienste nicht unter den Regelungsbereich sektoraler Richtlinien des Binnenmarktes fielen. Opladen machte deutlich, dass über die bestehenden Regelungen hinaus im Bereich der Daseinsvorsorge keine neuen Ausschreibungspflichten zu schaffen seien. Insbesondere müsse die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, solche Leistungen selbst oder mit Hilfe eigener Unternehmen zu erbringen, erhalten bleiben.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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