Resolution des NW Städte- und Gemeindebundes zur Zukunft der Kurorte in NRW

StGB NRW-Pressemitteilung
Bad Waldliesborn, 18.03.1997

Anläßlich der Fachtagung "Zukunft der Kurorte in NRW - wie geht’s weiter?" hat der NW Städte- und Gemeindebund heute in Bad Waldliesborn folgende Resolution verabschiedet:

Qualifizierte Kurorte- und Bäderstrukturen in NRW
gesundheits- und strukturpolitisch unverzichtbar!


Die Kur hat als erfolgreiches und bewährtes Konzept auch der gesetzlichen Krankenversicherung ihren festen Stellenwert in der gesundheitlichen Versorgung unseres Landes. Mit großer Sorge betrachten die Kurorte und Bädergemeinden in NRW, wie der Bundesgesetzgeber durch völlig überzogene Restriktionen die in Fachkreisen wie in der Bevölkerung unumstritten hohe gesundheits- und wirtschaftspolitische Bedeutung der Kuren mißachtet.

Die bereits verabschiedeten oder geplanten Leistungseinschnitte (Beitragsentlastungsgesetz bzw. 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz) lassen keinen weiterführenden Reformansatz - wie etwa die erforderliche Fortentwicklung und Qualitätssicherung von Prävention und Rehabilitation - erkennen. Sie stellen vielmehr ein reines Programm zur Leistungskürzung im Kurbereich dar. Wird nicht schnellstmöglich gehandelt, ist eine gravierende gesundheitspolitische Schieflage auf Kosten der Bevölkerung verbunden mit einer ernsten Strukturkrise der Kurorte und Bädergemeinden unausweichlich.
Notwendig ist eine geordnete Strukturanpassung, die es den Kurortgemeinden ermöglicht, alle vorhandenen Wirtschaftlichkeits- und Rationalisierungsreserven auszuschöpfen und die kurspezifischen Angebote innovativ fortzuentwickeln. Maßnahmen, die arbeitsmarktpolitisch verheerend und gesundheitspolitisch unbegründet sind, können diesem Anspruch nicht genügen.

Bereits jetzt ist feststellbar, daß viele kurbedürftige Bürgerinnen und Bürger medizinisch angezeigte Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen unterlassen. Insofern werden langfristig gesehen die Gesundheitskosten nicht gesenkt sondern erhöht. Deshalb bedarf es dringend einer Korrektur der gesetzlichen Einschnitte, um weitere massive Einbrüche bei ambulanten wie stationären Kuren mit erheblichen gesellschaftspolitischen Folgewirkungen zu verhindern. Die Heilbädergemeinden und Kurorte in NRW fordern vor diesem Hintergrund:

  • Revision des Beitragsentlastungsgesetzes, vor allem eine Festlegung der Regelkurdauer und -intervalle nach medizinischen Kriterien
  • verstärkte Förderung der balneologischen Forschung und Verbesserung der Kooperation zwischen den Ministerien und Fachorganisationen

 

  • Bereitschaft der Kassen zur partnerschaftlichen Gestaltung des Kursektors

 

  • spürbare und unbürokratische Hilfestellungen des Landes durch flankierende Maßnahmen zur Strukturanpassung, insbesondere durch zusätzliche Finanzierungsmittel.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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