Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz

Finanzielle Möglichkeiten der Gemeinden erschöpft

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 05.09.1996

Den Mitgliedsstädten des NWStGB ist es nach den Worten des Präsidenten des Verbandes, Bürgermeister Reinhard Wilmbusse, Lemgo, aufgrund enormer finanzieller Kraftanstrengungen gelungen, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zum 1.8. weitgehend einzulösen.

Nach den Ergebnissen einer Umfrage des Verbandes liegt die Versorgungsquote in den Mitgliedsgemeinden bei durchschnittlich ca. 86 %. In den letzten Jahren seien in diesen Städten und Ge-meinden weit über 60.000 Kindergartenplätze geschaffen worden. Die Investitionskosten hierfür bezifferte Wilmbusse mit insgesamt ca. 1,5 Mrd. DM ohne Grundstücks- und Erschließungskosten.

Aufgrund dieser Zahlen wies er die Kritik an dem Engagement der Städte, die insbesonere von Bun-desministerin Nolte und verschiedenen Verbänden geübt wurde, zurück. In kein anderes kommunales Aufgabenfeld sei in letzter Zeit so viel Geld geflossen, wie in den Kindergartenbereich, betonte Wilmbusse. Während die gesamten Kommunalausgaben um knapp über 8% gestiegen seien, betrage die Steigerungsrate bei den Kindergärten seit 1991 69%. „Es gibt in einigen Städten und Gemeinden einen Fehlbedarf an Plätzen, dieser werde aber durch Überbrückungsmaßnahmen, wie z.B. provisorische Gruppen, Spielgruppen, Nachmittagsbetreuung oder begrenzte Gruppenstärkenerhöhungen aufgefangen" erläuterte Wilmbusse die verschiedenen Maßnahmen vor Ort. Darüber hinaus seien ca. 36.000 weitere Plätze im Bau. Wilmbusse forderte in diesem Zusammenhang die Landesregierung auf, verbindliche Aussagen über die zukünftige Investitionskosten zu treffen, da die Städte und Gemeinden Planungssicherheit bräuchten.

Er wies darauf hin, daß teilweise selbst in Gemeinden mit einer Versorgungsquote von knapp über 70% keine Kinder aufgrund des tatsächlichen Anmeldeverhaltens unberücksichtigt blieben: „Es gibt zahlreiche Eltern, die ihr Kind noch nicht mit 3 Jahren anmelden oder denen zwei Jahre Kindergartenbesuch ausreichen." Das Anmeldeverhalten in Verbindung mit dem Wegfall der Stichtagsregelung 1999 werden die Planbarkeit der Plätze nachhaltig erschweren. „Der Wegfall der Übergangslösungen wird unter Umständen einige Städte und Gemeinden vor unlösbare Aufgaben stellen" , befürchtet Wilmbusse. Die Versorgungsquote im Hinblick auf die Zahlen der theoretisch antragsberechtigten Kinder sei nur bedingt aussagekräftig. Hinzu komme die demographische Entwicklung mit dem Rückgang der Kinderzahlen. „Unter Umständen werden wir gezwungen, leerstehende Plätze und Erzieherinnen vorzuhalten, ohne zu wissen, ob diese gebraucht werden." Er forderte deshalb noch einmal nachdrücklich die Beibehaltung der Stichtagsregelung sowie eine flexiblere Handhabung der Gruppenstärken.

Nur aus 15 Kommunen seien Klageabsichten von Eltern mitgeteilt worden. Die Zahl würde sich aber noch verringern, da den Eltern teilweise Ersatzangebote unterbreitet würden, andererseits die Klagen auf einen Platz in einem „Wunschkindergarten" gerichtet seien, den das Gesetz aber nicht einräume. Insgesamt wertete Wilmbusse diese geringe Zahl als Erfolg der Bemühungen der Städte und Gemeinden, gemeinsam mit den Eltern nach Lösungen zu suchen. Hierauf hatte auch der NWStGB immer wieder hingewiesen und den Klageaufrufen von Familienverbänden und Bundesministerin Nolte nachdrücklich widersprochen. Es bewahrheite sich die Feststellung, daß eine Klage keinen zusätzlichen Kindergartenplatz schafft, wohl aber die gemeinsamen Bemühungen der Beteiligten vor Ort.

An die Bundesregierung richtete der Präsident die Forderung, die Gemeinden endlich finanziell zu unterstützen. „Es ist nicht weiter hinnehmbar, daß der Bund Rechtsansprüche zu Lasten der Gemeinden beschließt, darüber hinaus Kosten insbesondere im Sozialbereich auf die Kommunen verlagert, um dann die bundesseitig verursachten Schwierigkeiten den Gemeinden anzulasten," beklagte Wilmbusse.

Forderungen werden aber auch an das Land gerichtet. Die Landesregierung habe dem Rechtsanspruch im Bundesrat zugestimmt; damit trage es auch eine Mitverantwortung bei der Umsetzung. Zu den Forderungen gehört insbesondere eine Absenkung der Betriebskosten. „Nachdem die Einrichtungen gebaut sind, laufen uns nun die Betriebskosten davon", betonte Wilmbusse. Neben Bemühungen um eine Kostenreduzierung sei deshalb eine höhere Beteiligung des Landes an den laufenden Betriebskosten unverzichtbar. Wilmbusse wiederholte die Forderung des NWStGB, die Standards nicht landesweit vorzugeben, sondern vor Ort aushandeln zu lassen. In diesem Zusammenhang appellierte er an die Träger der Einrichtungen, insbesondere die Wohlfahrtsverbände, sich den Bemühungen um Kostenreduzierungen anzuschließen und die Gemeinden bei den Bemühungen der Umsetzung des Rechtsanspruch zu unterstützen. In vielen Städten geschehe dies, teilweise werde aus den Städten aber auch von erheblichen Schwierigkeiten berichtet, z.B. würden Notprogramme nicht mitgetragen oder Träger weigerten sich, kurzfristige Gruppenerhöhungen zu akzeptieren. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs wertete Wilmbusse insoweit als Testfall für die Partnerschaft zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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