Rechtsanspruch auf Betreuung nicht auf dem Rücken der Kommunen

Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht viele ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit dem geplanten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 06.05.2021

Der Städte- und Gemeindebund NRW unterstützt den bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder, da dieser gesellschafts- und bildungspolitisch notwendig ist. "Seit Jahren bauen die Kommunen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ganztagsangebote für Grundschulkinder in Schulen massiv aus. Aber das Versprechen eines Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz halten wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht für erfüllbar," erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Christof Sommer, heute in Düsseldorf.

Sommer verwies darauf, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von nunmehr 960 Mio. Euro im Endausbau nur einen Bruchteil der entstehenden Kosten deckt. "Das eigens vom Bund mit einer Ermittlung der Kosten beauftragte Deutschen Jugendinstitut hat die notwendigen laufenden Betriebskosten, die mit dem Ausbau sukzessive aufwachsen, auf 4,45 Mrd. Euro beziffert. Wer also soll die nicht abgedeckten 3,5 Mrd. Euro tragen?" so der Verbandschef.

Sommer erinnerte an ein klares Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Wörtlich heißt es dort:

‚Staatliche Leistungen müssen deshalb auch auf der kommunalen Ebene auskömmlich finanziert sein. Es gilt der Grundsatz: Wer eine Leistung veranlasst, muss für ihre Finanzierung aufkommen ("Wer bestellt, bezahlt"). Das ist Grundsatz allen politischen Handelns der Koalitionspartner.‘

"Die Bundesregierung steht hier im Wort, sowohl bei den Betriebskosten als auch bei den Investitionskosten für den Ausbau des Ganztags," mahnte Sommer. Kaum ein anderes politisches Vorhaben der Koalition werde die finanzielle Situation der Kommunen ähnlich nachhaltig prägen.

"Dass der Bund sich mit erheblichen Summen an den Kosten für Ausbau und Betrieb beteiligen will, ist sicher zu begrüßen. Aber was die Bundesregierung vorgelegt hat, ist und bleibt ein Vertrag zulasten Dritter", erklärte Sommer. "All die Millionen für Betrieb und Umbau helfen den Kommunen nicht, wenn sie am Ende einen Großteil der Rechnung selber bezahlen müssen."

Unabhängig von der Finanzierungsfrage fehle flächendeckend geeignetes Personal bei den erzieherischen Berufen. Dazu Sommer: "Wir suchen schon heute händeringend tausende Fachkräfte. Viele Betreuerinnen und Betreuer erreichen in den nächsten Jahren das Rentenalter. Diese Stellen neu zu besetzen und zugleich zusätzliches Personal für die neu zu schaffenden Ganztagsplätze zu gewinnen, erscheint kaum möglich."

Insgesamt sollte nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes die Frage nach der Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs vorrangig von den Ländern entschieden werden, die für die schulische Bildung zuständig sind. "Ich denke, wir müssen endlich auch die Grundsatzentscheidung treffen, was eigentlich gewünscht ist: ein reines Betreuungsangebot oder eine Veranstaltung mit Bildungsanspruch. Im letzteren Fall stellt sich die Frage, ob wir nicht echtes Schulangebot, also den gebundenen Ganztag auch für die Grundschule anstreben sollten," so Sommer.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search