Recht auf U3-Betreuung reibungslos angelaufen

Kraftanstrengung der Städte und Gemeinden in NRW von Erfolg gekrönt - ergänzende Regelungen nötig

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 09.08.2013

Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für Ein- bis Dreijährige am 1. August 2013 ist in den kreisangehörigen Kommunen überwiegend reibungslos vonstatten gegangen. "Die Anstrengungen der Städte und Gemeinden, möglichst für jedes zu betreuende Kind einen Platz bereitzustellen, haben sich gelohnt", bilanzierte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf.

Mit einem ungeheuren Kraftakt hatten die Kommunen bereits bis Mitte März 2013 rund 144.800 U3-Plätze geschaffen und damit die angepeilte Betreuungsquote von 33 Prozent knapp überschritten. Rechnet man die unter einjährigen Kinder ohne Rechtsanspruch heraus, ergab sich somit eine Versorgungsquote von 49,2 Prozent für die ein- und zweijährigen Kinder.

"Trotz aller Anstrengungen ist der Ausbau aber noch nicht abgeschlossen", machte Schneider deutlich. Kommunen und Träger hätten lediglich ein Etappenziel beim U3-Ausbau erreicht. Daher müssten der Bund wie auch das Land ihr Engagement im Bereich des U3-Ausbaus fortsetzen.

Für die Jugendämter sei zudem wichtig, dass auch nach dem 15.03. eines jeden Jahres - Stichtag zur Meldung des Bedarfs an U3-Plätzen gegenüber dem Land - das Land seiner Pflicht zur Mitfinanzierung nachkomme. Die Landesregierung müsse daher sicherstellen, dass auch nach Ablauf dieser Frist für jeden U3-Platz eine landesseitige Finanzierung bereitsteht. Ansonsten trügen die Kommunen das Risiko später mitgeteilter Betreuungswünsche der Eltern, hob Schneider hervor.

Zudem seien die Jugendämter nicht in der Lage, bei einem konkreten Antrag durch die Eltern sofort einen U3-Platz zur Verfügung zu stellen. "Hierfür ist vielmehr ein ausreichender Vorlauf erforderlich, der landesgesetzlich geregelt werden muss", legte Schneider dar. Eine sechsmonatige Frist, wie sie es bereits in Baden-Württemberg und Sachsen gebe, schüfe für Eltern und Jugendämter gleichermaßen Planungssicherheit. Die Bereitschaft des NRW-Jugendministeriums, diesen Vorschlag aufzugreifen, sei zu begrüßen.

Die Quasi-Vollversorgung der Ein- bis Dreijährigen mit Betreuungsplätzen sei bisher nur durch flexible Lösungen und teilweise Provisorien, was Gruppengröße, Personal und Räume angeht, zu gewährleisten. In den folgenden Monaten komme es darauf an, diese Provisorien schrittweise in reguläre Betreuungsverhältnisse zu überführen. "Wir sind uns der pädagogischen Verantwortung für Kinder dieser Altersgruppe bewusst", betonte Schneider.

Bezüglich zweier Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln zur zumutbaren Entfernung eines Krippenplatzes sowie zur Wahlfreiheit zwischen Krippenplatz und Tagespflege erklärte Schneider, diese seien in ihrer Auswirkung noch unklar. So hat die Stadt Köln bereits beim Oberverwaltungsgericht NRW Beschwerde gegen die vorläufigen Entscheidungen eingelegt. Zudem sei offen, ob die 5-Kilometer-Grenze zwischen Wohnort und Betreuungsplatz auch für den ländlichen Raum gelte. Dies würde gängiger Rechtsauffassung widersprechen. Ebenso wenig sei nachvollziehbar, warum Krippenplatz und Tagespflegeplatz nicht als gleichwertig anzusehen seien. Denn die Gleichwertigkeit werde durch ein Rechtsgutachten ausreichend belegt. "Wir gehen weiterhin davon aus, dass Eltern und Kommunen im partnerschaftlichen Gespräch nach Lösungen für die Betreuung der Kleinkinder suchen, statt den Klageweg zu beschreiten", so Schneider abschließend.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
=> Datenschutz-Hinweise für Empfänger/innen der Benachrichtigungs-Mail

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search