Rasche Entlastung bei den Sozialkosten nötig

StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider vor der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

StGB NRW-Pressemitteilung
Schwerte, 28.10.2010

Foto: Beißel / StGB NRW

Die neue NRW-Landesregierung soll sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass der Bund künftig einen stärkeren Anteil an den Sozialkosten übernimmt. Dies hat der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Schwerte vor der Arbeitsgemeinschaft des Verbandes für den Regierungsbezirk Arnsberg gefordert. „Die Soziallasten, welche die Kommunen wie ein Mühlstein immer rascher in die Tiefe ziehen, sind sämtlich auf Bundesgesetze zurückzuführen“, machte Schneider deutlich.

Im Jahr 2009 hätten die NRW-Kommunen mehr als zwölf Milliarden Euro für soziale Aufgaben aufgewendet. Dabei sei vor allem die Eingliederungshilfe für Behinderte exorbitant gestiegen. „Diese Eingliederungshilfe ist aber keine kommunale Aufgabe, sondern eine gesamtgesellschaftliche“, legte Schneider dar. Nur wenn es gelinge, die Sozialkosten zu begrenzen und auf mehrere Ebenen zu verteilen, bestehe Aussicht auf Sanierung der kommunalen Haushalte.

Dazu gehöre auch eine langfristig auskömmliche Finanzausstattung. Die vom Land für 2011 geplante Schlüsselzuweisung von 7,9 Mrd. Euro sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Allerdings müsse die Landesfinanzierung der NRW-Kommunen befreit werden von dem Vorbehalt, dass dies nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes geschehen könne.

Was den von der Landesregierung geplanten Stärkungspakt Stadtfinanzen angehe, müssten zunächst noch die Voraussetzungen für seine Umsetzung geklärt werden. „Nur der soll Hilfe bekommen, der nachweist, dass er die eigenen Einspar- und Einnahmepotenziale vollständig ausgeschöpft hat“, nannte Schneider als wichtigste Bedingung. Ebenso müsse sichergestellt sein, dass das knappe Geld gerecht verteilt werde: „Es kann nicht sein, dass der kreisangehörige Raum die Zeche zahlt für die Eskapaden mancher Großstädte“.

Beim Ausbau der Kinderbetreuung, insbesondere für unter Dreijährige, seien Qualität und Finanzierbarkeit gleichermaßen im Auge zu behalten. Dabei wäre es das falsche Signal, den Eltern sämtliche Beiträge zu erlassen. „Jedes Jahr, das die Landesregierung beitragsfrei stellt, nimmt schätzungsweise 175 Millionen Euro aus dem System“, betonte Schneider. Auf dieses Geld seien die Betreuungseinrichtungen aber dringend angewiesen für den Ausbau der Qualität. 

Nicht zuletzt sei das Land in der Pflicht, sich stärker an der Finanzierung der U 3-Betreuung zu beteiligen. Dies habe das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 12.10.2010 eindeutig klargestellt. „Wenn neue Aufgaben definiert werden, müssen die dafür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden“, machte Schneider klar.

Bei der Fortentwicklung des Schulsystems komme es darauf an, trotz sinkender Schülerzahlen in möglichst vielen Kommunen ein möglichst breites Angebot aufrechtzuerhalten. Allerdings dürften die von der Landesregierung geplanten Gemeinschaftsschulen nicht auf Kosten bestehender Schulen eingerichtet werden. Ebenso müsse verhindert werden, dass Schulträger sich gegenseitig die Schüler wegnehmen.

Wenn Kommunen zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen die Schulgebäude erweitern müssten, sei es Aufgabe des Landes, sich an den Kosten zu beteiligen. Schließlich dürften sämtliche Veränderungen am Schulsystem nur im Konsens von Schulen, Eltern und Schulträger vorgenommen werden.

Bei der Betreuung Langzeitarbeitsloser unter Hartz IV zeichne sich ab, dass in Nordrhein-Westfalen acht weitere Kreise oder kreisfreie Städte diese Aufgabe in Eigenregie übernehmen wollten - die so genannte Option. Dabei müssten die kreisangehörigen Kommunen in punkto Kostenfolgen besonders wachsam sein, merkte Schneider an: „Wie wirkt sich die Option auf die Kreisumlage aus, und wie werden die kreisangehörigen Gemeinden beteiligt?“ Was die Unterstützung der Kinder von Hartz IV-Empfängern angeht, sei die geplante Umstellung auf Sachleistungen vom Grundsatz her richtig. Dies gelte auch für die Chipkarte zum problemlosen Abbuchen kleinerer Beträge. „Aber Mehrkosten dürfen uns dadurch nicht entstehen“, mahnte Schneider.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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