Pilotprojekt e-Government in NRW erfolgreich

Zwölf kreisangehörige Kommunen haben Verwaltungsvorgänge auf Online-Bearbeitung umgestellt

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 22.07.2003

Zwölf kreisangehörige Städte in Nordrhein-Westfalen haben in einem der größten Kooperations-Projekte Deutschlands ausgewählte Verwaltungsverfahren auf elektronische Abwicklung (e-Government) umgestellt. Im dem vom Städte- und Gemeindebund NRW initiierten und geleiteten Vorhaben, an dem die Microsoft Deutschland GmbH sowie die Bertelsmann Stiftung mitgewirkt haben, wurden Lösungen geschaffen, die kostengünstig, auf andere Kommunen übertragbar und leicht auszubauen sind. „Damit ist der Grundstein zum Virtuellen Rathaus in Nordrhein-Westfalen gelegt“, erklärte heute der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Roland Schäfer, in Düsseldorf zum Abschluss des Projektes.
 
Die Städte Bergisch Gladbach, Bergkamen, Coesfeld, Gütersloh, Herten, Lippstadt, Olsberg, Paderborn, Ratingen, Rees, Rietberg und Siegburg haben in acht Teilpilotprojekten - darunter Bauleitplanung, Melderegisterauskunft und Personenstandswesen - den Verwaltungsvorgang auf elektronische Bearbeitungsweise umgestellt und damit den herkömmlichen „Behördengang“ überflüssig gemacht. „Dies vereinfacht die Verwaltung für Bürger und Bürgerinnen erheblich“, so Schäfer.
 
Durch die präzise dokumentierten Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt und mit Hilfe einer neu entwickelten Standard-Software „E-Government Starter Kit“ können auch kleinere Städte und Gemeinden ohne Investitionen in Millionenhöhe elektronische Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie die örtliche Wirtschaft einrichten. „Das wichtigste Ziel, die Übertragbarkeit der Ergebnisse, wurde damit erreicht. In Zeiten knapper Kassen kann auf diese Weise durch e-Government Geld gespart werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider.

Beim e-Government Starter Kit (eGSK) handelt es sich um eine für Kommunalverwaltungen einmalige Software-Plattform, die in der Basis-Ausstattung die Verwaltungsverfahren „Melderegisterauskunft“ und „Personenstandsurkunden“ enthält und um weitere Verwaltungsverfahren ergänzt werden kann. Das eGSK kann vor Ort von einer Kommune selbst oder von Rechenzentren für mehrere Kommunalverwaltungen installiert und betrieben werden.
 
An den acht Teilprojekten haben sich je zwei bis vier Kommunen beteiligt. Hier die Ergebnisse im Einzelnen:
 
Das im Teilprojekt „Melderegisterauskunft“ entwickelte Verfahren macht durch das e-Government Starter Kit (eGSK) neben elektronischen Behördenauskünften auch die Einfache Melderegisterauskunft für „jedermann“ und Sammelanfragen durch „Großkunden“ möglich.
 
Im Teilprojekt „Personenstandswesen“ wurde ebenfalls auf das eGSK zurückgegriffen. Hierbei entstand für die Bürger der Projektstädte mit dem Internet ein weiterer Kommunikationsweg zur Bestellung von Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Familienbuch.
 
Im Bereich „Baugenehmigungsverfahren“ wurde erreicht, dass Bauherren Bauvoranfragen elektronisch stellen und den Bearbeitungsstand ihres Bauantrags im Internet mit verfolgen können. Das Bauordnungsamt und weitere beteiligte Behörden können den Bauantrag elektronisch bearbeiten.
 
Die Projektstädte aus dem Teilprojekt „Bauleitplanung“ haben die Möglichkeit geschaffen, digital gespeicherte Bauleitpläne im Internet einzusehen - einschließlich aller relevanten Plandaten. Außerdem können die Einwohner sowie die Träger öffentlicher Belange dort über das Internet Kommentare zu den Plänen abgeben und so auf deren Gestaltung Einfluss nehmen.
 
Im Teilprojekt „Steuerwesen“ wurde realisiert, Müllgefäße über das Internet zu bestellen oder abzubestellen - ein häufiger Verwaltungsvorgang in den Kommunen. Dabei wird automatisch den Entsorgungsunternehmen elektronisch ein Änderungsauftrag erteilt. Anschließend erfolgt ein Abgleich mit der Grunddatenbank, um korrekte Gebührenbescheide erstellen zu können.
 
Im Bereich „Gewerberegister“ wird auf der Grundlage des eGSK die Möglichkeit geschaffen, über das Internet Informationen aus dem Register abzufragen sowie ein Gewerbe elektronisch an-, ab- oder umzumelden.
 
Der Leitfaden „Rats-Informationssysteme“ erleichtert Kommunen die Entscheidung für ein - auch zu den Bürgern und Bürgerinnen hin offenes - Werkzeug der lokalen Demokratie. Mithilfe einer 10-Punkte-Strategie und vertiefter Darstellung der Einzelprobleme wird die Nutzung dieses wichtigen e-Government-Instrumentes leicht gemacht.
 
Eine weitere Studie befasst sich mit „Zahlungssystemen fürs Internet“. Dabei werden die derzeit angebotenen Online-Bezahlsysteme, die für Kommunalverwaltungen in Betracht kommen, dargestellt und auf ihre Tauglichkeit für e-Government untersucht.
 
Die vom NRW-Innenministerium geförderte Dokumentation der Projekt-Ergebnisse (pdf-Dateien und Druckfassung) sowie weitere Informationen stehen im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de/e-government zur Verfügung.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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