Ordnungsämter an der Belastungsgrenze

Statement von StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 30.11.2020

"COVID-19 kann nur mit handlungsfähigen Behörden erfolgreich bekämpft werden. Sie müssen in der Lage sein, Kontakte nachzuverfolgen und die Einhaltung von Regeln zu überwachen. Allerdings ist die Personalsituation nicht nur in den Gesundheitsämtern, sondern auch in den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden sehr angespannt.

Die Städte und Gemeinden fordern darum personelle und finanzielle Unterstützung. Bei der Bekämpfung der Pandemie nehmen sie eine Schlüsselrolle ein. Bund und Land müssen die kommunalen Ordnungsämter in gleichem Maße unterstützen wie die Arbeit der kommunalen Gesundheitsämter, umgerechnet 200 Millionen Euro jährlich für NRW.

Die Beschäftigten arbeiten seit Monaten am Anschlag. Sie müssen Quarantänemaßnahmen umsetzen, auf die Maskenpflicht hinweisen oder Auflagen für den Hygieneschutz kontrollieren. Vor allem die Mitarbeitenden im Außendienst haben meinen größten Respekt. Sie halten den Kopf dafür hin, dass die Regeln eingehalten werden.

Um dieses Pensum dauerhaft leisten zu können, haben die Ordnungsämter nicht ansatzweise genug Personal. Manche Gemeinden bräuchten doppelt so viele Leute. In den Zeiten vor der Pandemie waren die Kommunen noch gut aufgestellt. Mit den sich ständig ändernden Regeln der Corona-Schutzverordnung sind jedoch zahlreiche Aufgaben hinzugekommen.

Die Überstunden stapeln sich inzwischen bis unters Dach. Die Beschäftigten haben es bisher mit großem Engagement geschafft, den zusätzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dauerhaft können wir ihnen diese Belastung aber nicht zumuten. Das Arbeiten im Ausnahmezustand darf nicht zur Regel werden. Eine knappe Besetzung kann man kurzzeitig ein bisschen strecken. Aber macht man das zu sehr, reißt die Decke."

Teile des Statements lagen vorab der dpa zur Veröffentlichung vor.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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